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Innenpolitiker der Union für weitere Stärkung der Bundespolizei

Der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stepahn Mayer (CSU), und der Obmann der Union im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster, trafen sich in Berlin mit dem stellvertretenden GdP-Bezirksvorsitzenden und Hauptpersonalratsvorsitzenden Sven Hüber zu einem ausführlichen, offenen und vertrauten Gespräch zum Haushalt und zur weiteren Entwicklung für die Bundespolizei. Mit den von der GdP vorgelegten Eckpunkten für […]

MdB Stephan Mayer, Sven Hüber, MdB Armin Schuster (v.l.)

MdB Stephan Mayer, Sven Hüber, MdB Armin Schuster (v.l.)

Der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stepahn Mayer (CSU), und der Obmann der Union im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster, trafen sich in Berlin mit dem stellvertretenden GdP-Bezirksvorsitzenden und Hauptpersonalratsvorsitzenden Sven Hüber zu einem ausführlichen, offenen und vertrauten Gespräch zum Haushalt und zur weiteren Entwicklung für die Bundespolizei. Mit den von der GdP vorgelegten Eckpunkten für ein Konsolidierungsprogramm und eine umfassende Haushaltsstellungnahme waren die Grundlagen für ein intensives, vertrauensvolles Gespräch gelegt. Sven Hüber dankte eingangs für die starke Unterstützung, die die Bundespolizei in den Haushaltsberatungen des vergangenen und diesen Jahres aus dem Kreis der Unionsabgeordneten erlebt hätte.  Die beiden Unionspolitiker betonten, dass der nunmehr geplante personelle Aufwuchs der Bundespolizei die größte personelle Aufstockung in der Geschichte von BGS und Bundespolizei sei.

Intensiv wurde besprochen, in welchen Bereichen die nun schrittweise zufließenden Stellen für Verstärkung sorgen müssen, um zukunftsfähig aufgestellt zu sein. Denn über die Verwendung des Personalaufwuches der kommenden Jahre ist bisher noch nicht entschieden. Dabei wurde zum Beispiel auch die Frage der „Schieflage“ der Fahndungskennzahlen und Personalbemessungen zwischen den östlichen und westlichen Schengen-Binnengrenzen diskutiert. Armin Schuster stellte klar, dass es keinen Abbau an den östlichen Grenzen, sondern vielmehr einen Aufwuchs an den westlichen Grenzen als notwendige polizeiliche Ausgleichsmaßnahme zur Aufrechterhaltung des von den Bürgern gewünschten kontrollfreien Reisens im Schengen-Raum geben müsse. Die Union sähe auch den Bedarf an weiteren mobilen Einheiten wie zusätzlichen Einsatzhundertschaften und stärke Präsenz im Bahnpolizeibereich.
Man sei sich aber bewußt, dass damit auch in den nächsten Jahren die Belastungssituation der Kolleginnen und Kollegen noch nicht abnehmen werde, da der Ausgleich von Pensionierungen und die Ausbildungszeit nur eine schrittweise Entlastung zulassen würden.

Deshalb sei es auch besonders wichtig, für diejenigen etwas zu tun, die da sind und heute und auch noch in den nächsten Jahren die Belastungen ganz persönlich abtragen müssen.
Ein intensiver Austausch erfolgte zu den GdP-Vorschlägen für ein weiteres Hebungsprogramm im mittleren Dienst zur deutlichen Erhöhung des Beförderungsplanstellenanteils für Polizeihauptmeister und zur Hebung weiterer Planstellen in den gehobenen Dienst, um weitere Dienstpostenumwandlungen – gepaart mit dem familienfreundlicheren verkürzten Aufstieg – voranzutreiben und durch diesen kombinierten Schritt auch deutlich mehr Beförderungsmöglichkeiten nach A 11, A 12 und A 13 zu erreichen. Die GdP will so die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in beiden Laufbahngruppen vorantreiben.
Die Unionspolitiker sagten auch ihre Unterstützung in der Auseinandersetzung mit dem Ministerium über die Ausgleichsmodalitäten von Mehrarbeit und zur vom Bundesinnenministerium nunmehr erneut streitig gestellten Frage der Ruhepausenanrechnung zu.
Weitere Gespräche zwischen den Unionspolitikern und der GdP wurden vereinbart, um auch bei der Frage der Zuschlagsgewährung bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (§ 7a BBesG) und der ungerechtfertigten Kürzung des erdienten Ruhegehalts für einige Tausend Bundespolizisten aus den östlichen Bundesländern (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 12a BeamtVG) zu sachlicheren und gerechteren Lösungen zu kommen. Zwar werbe der Bund dafür, dass Beamte ihre Dienstzeit verlängern, um bis zum Ausbildungsabfluss der Zusatzeinstellungen das Personalloch nicht noch größer werden zu lassen. Jedoch könne faktisch kein „Ostbeamter“ die für den Zuschlag erforderliche Versorgungshöchstgrenze erreichen und gehe bei einer Verlängerung seiner Dienstzeit daher leer aus. Auch würde ein Zuwachs bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit im Pensionsfall sofort wieder weggekürzt, ebenso führe jede Rentenerhöhung zu weiteren Pensionskürzungen. Dieser absurde Kreislauf der ungerechtfertigten Benachteiligungen muss politisch gelöst und endlich beendet werden. Die Unionspolitiker wollen sich dem annehmen.
Abschließend wurden die GdP-Forderungen nach einer Verbesserung der Möglichkeiten der Wahl zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeldbezug besprochen.
Für die Bundespolizei ist eine heimatferne, familientrennende Verwendung leider oft charakteristisch. So gaben beispielsweise in der „Klartext-Studie“ der Technischen Uni-versität Chemnitz 57,8 % der Befragten an, bis zu 5 Jahre heimatfern verwendet zu werden (mehr als 90 Minuten einfache Fahrt zum Dienstort), 19,9 % bis zu 10 Jahre und 19,77% sogar zwischen 11 und 20 Jahren. 79,6 Prozent gaben an, dass die Belastung der Familien von Bundespolizisten durch mehrmalige Wohnungswechsel aufgrund von Versetzungen sehr groß (53,4%) oder zumindest groß (26,2%) sei. Die das frühere Umzugsrecht tragende Vorstellung, dass „der Beamte“ der Alleinverdiener ist, dessen Familie ihm wegen der Residenzpflicht an jeden neuen Dienstort folgt, ist weit überholt. Typisch ist der Doppeleinkommenshaushalt, woraus sich auch Rücksichtnahmen auf die beruflichen und schulischen Ansprüche sowie das soziale Kontaktfeld der Familien-mitglieder ergeben. Vielfach kommt es auch zu Umzugshindernissen, die in der Hochpreisstruktur (vor allem auf dem Wohnungsmarkt, ablesbar am Mietspiegel) bestimmter Dienstbereiche liegen. Anders ausgedrückt: Beamtinnen und Beamte können sich den Verlustverkauf einer Immobilie z.B. in Brandenburg und einen Umzug nach Frankfurt/Main oder München ohne bezahlbaren Wohnraum einfach nicht leisten, wenn sie nach A 7 oder A 8 besoldet werden. Das Umzugskosten- und Trennungsgeldrecht muss diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Die Schaffung einer Wahloption zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld, wie sie für den Beereich der Bundeswehr gerade diskutiert wird, muss daher auch für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten greifen und ergänzt werden durch einen Mietzuschuss oder kaufkraftausgleich für Beamtinnen und Beamte in Hochpreisregionen.

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