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Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Rasterfahndung:

Wieder ein Instrument der Terrorismusbekämpfung der Polizei aus der Hand geschlagen.

Berlin.

„Mit der Einschränkung der polizeilichen Rasterfahndung durch das Bundesverfassungsgericht hat dieses Instrument für die Terrorismusbekämpfung an Bedeutung verloren“, bewertet der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Rasterfahndungen nur noch dann zu erlauben, wenn bereits eine konkrete Gefahr vorhanden ist.

Freiberg: „Damit ist uns wieder eine Möglichkeit verwehrt, terroristische Vorbereitungen bereits im frühesten Stadium zu erkennen. Gerade die Verhinderung terroristischer Anschläge ist ein unbarmherziger Wettlauf mit der Zeit. Wir können nicht verstehen, dass die Gerichte den Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden, die Bevölkerung vor katastrophalen Anschlägen zu schützen, immer wieder einschränken.“

Der GdP-Vorsitzende begrüßte dagegen das Minderheitenvotum der Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Evelyn Haas. Sie stellte heraus, dass es auch eine Form der Garantie von Grundrechten vieler Bürgerinnen und Bürger ist, wenn die Polizei mit einem „minder intensivem“ Instrument wie der Rasterfahndung die Sicherheit vieler gewährleiste. Zudem würden durch die Polizei nur Daten abgeglichen, „die bereits vom Betroffenen offenbart und in Dateien mit seiner Kenntnis gespeichert worden“ seien. Freiberg: „Angesichts der immer noch akuten weltweiten terroristischen Bedrohungslage erscheint es fahrlässig, das persönliche Recht der informellen Selbstbestimmung so deutlich über die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung zu stellen.“
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