Zum Inhalt wechseln

GdP verhandelt über Heilfürsorge

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die GdP verhandelten im Rahmen der Anhörung durch die Bundesregierung nach § 118 BBG am 5. März mit Vertretern des Bundesinnenministeriums über den Entwurf der neuen Rechtsverordnung über die Gewährung der Heilfürsorge für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Bundespolizei. Für die GdP nahmen GdP-Bundesbeamtensekretär Christian Hoffmeister, die Justiziarin des Bezirks […]

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die GdP verhandelten im Rahmen der Anhörung durch die Bundesregierung nach § 118 BBG am 5. März mit Vertretern des Bundesinnenministeriums über den Entwurf der neuen Rechtsverordnung über die Gewährung der Heilfürsorge für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Bundespolizei. Für die GdP nahmen GdP-Bundesbeamtensekretär Christian Hoffmeister, die Justiziarin des Bezirks Bundespolizei, Simone Kumor, und der stellvertretende Bezirksvorsitzende Sven Hüber an dem Gespräch teil.

Breiten Raum nahm die Diskussion über die GdP-Forderungen nach besserer Gesundheitsprävention, insbesondere durch die Einführung von Vorsorgekuren für langjährig Schicht- und Einsatzdienst leistende Beamtinnen und Beamte ein, mit denen dem wachsenden Krankenstand, der zunehmenden Anzahl und Dauer unregelmäßigen Dienstes und ´den Folgen der Überalterung im operativen Dienst entgegen gewirkt werden soll. Diese auch bei einigen Polizeien der Länder, aber auch in anderen belastenden Berufen eingeführten Vorsorgekuren will das BMI jedoch nicht im Rahmen der Heilfürsorge, sondern im Rahmen des Gesundheitsmanagements aufgenommen wissen und dort mit den Gewerkschaften weiter diskutieren. Auch andere Fragen des Arbeitsschutzes wie die Frage der Finanzierung von für den Einsatz geeigneten Brillen oder erweiterter kostenloser Impfmöglichkeiten sollen nicht als Teil der Heilfürsorge, sondern der Betriebssicherheit und des Arbeitsschutzes betrachtet und finanziert werden.

Vereinfachte und patientenfreundlichere Regelungen sind bei zahnärztlichen und implantorischen Leistungen zu erwarten, wo es durch eine feste Zuschussregelung nun bessere und transparentere Entscheidungsalternativen für den Einzelnen geben wird.

Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich zum 1. Juni 2014 greifen. Die leistungsbeschreibende Verwaltungsvorschrift soll zuvor erarbeitet und abgestimmt werden.

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.