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GdP in Verhandlung mit BMI: Zusammenarbeit auf Augenhöhe für Verbesserungen im Bundesbeamtengesetz

Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamte des Bundes und andere Änderungen des BBG (insbesondere die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn bei erfolgloser Zwangsvollstreckung). Die Justiziarin des Bezirks Bundespolizei der GdP, Rechtsanwältin Simone Kumor, nahm in den Verhandlungen mit den Experten der Dienstrechtsabteilung die Interessen der […]

Dank GdP-Initiative sollen titulierte Schmerzensgeldansprüche jetzt vom Dienstherrn übernommen werden

Dank GdP-Initiative sollen titulierte Schmerzensgeldansprüche jetzt vom Dienstherrn übernommen werden

Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamte des Bundes und andere Änderungen des BBG (insbesondere die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn bei erfolgloser Zwangsvollstreckung). Die Justiziarin des Bezirks Bundespolizei der GdP, Rechtsanwältin Simone Kumor, nahm in den Verhandlungen mit den Experten der Dienstrechtsabteilung die Interessen der GdP gemeinsam mit Alexander Haas von der Abteilung Beamtenpolitik des DGB wahr.

Die Vorteile des Familien- und des Pflegezeitgesetzes sollen nunmehr auch wirkungsgleich auf die Beamten des Bundes gesetzlich übertragen werden (wir berichteten, Deutsche Polizei, Ausg. 10/15).

Zudem sollen auch im Bund sollen nun die Schadensersatzansprüche der Beamten gegen Dritte durch den Dienstherrn erfüllt werden, wenn deren Zwangsvollstreckung ins Leere laufen. Die GdP war der Initiator für diese deutliche Verbesserung für unsere Kolleginnen und Kollegen und blieb ein dreiviertel Jahr lang intensiv an der Sache dran. Das Bundesinnenministerium dankte dem GdP-Bezirksvorsitzenden Jörg Radek ausdrücklich für die Initiative der GdP.

Außerdem ging es um den Verzicht auf Probezeiten bei vorheriger gleichwertiger Tätigkeit im Rahmen von B-, W- oder C- Besoldung. Dies sind nur einige der geplanten Änderungen, die zum Wohle des Beamten gesetzlich normiert werden sollen.

Der uns zur Verfügung gestellte und beim ersten Lesen positive Gesetzesentwurf hatte jedoch seine Tücken, so dass die GdP- Bezirk Bundespolizei über ihre Dachorganisation, den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), auf nicht hinnehmbare Unstimmigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten bereits im schriftlichen Stellungnahmeverfahren hinwies.

Der Ministerialdirigent der Abteilung D Scheuring lud daher für den 15. Februar die Gewerkschaften zum gemeinsamen Beteiligungsgespräch gem. § 118 BBG ein. Er selbst erschien mit weiteren sechs Mitarbeitern seiner Abteilung, die den Gesetzesentwurf entwickelt hatten. Scheuring wies bereits vorab darauf hin, dass er einige der durch die Gewerkschaften angeführten Punkte bereits in die neue Fassung eingearbeitet habe und bedankte sich ausdrücklich für die Anregungen.

In der weiteren Diskussion erörterten die Vertreter von GdP und DGB, dass der neue § 24 Abs. 1 S. 5 BBG, der lediglich im Inland ausgeübte Probezeiten in leitenden Funktionen als anrechnungsfähig anerkennt, nach unserer Ansicht eine europarechtswidrige Diskriminierung darstellt. Nach umfassender Erörterung versprach das BMI, sich erneut mit der Europarechtsabteilung zu verständigen und wies darauf hin, „auf keinen Fall eine europarechtswidrige Norm erlassen zu wollen“.

Ein weiterer großer Diskussionspunkt stellte der von allen in der Idee willkommen geheißene neue § 78a BBG dar, wonach der Dienstherr als Ausfluss der Fürsorgepflicht die Erfüllung von rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldansprüchen übernimmt, wenn Beamte in ihrer Funktion Opfer von Straftaten geworden sind und die Ansprüche nicht vollstreckt werden können. Voraussetzung für die Erfüllungsübernahme ist ein rechtkräftiger Titel in Höhe von 500 Euro, der nicht vollstreckt werden kann.

Der Eintritt des Dienstherrn für die Ansprüche der Beamtinnen und Beamten ist für die Kollegen ein enorm wichtiger Punkt. Er wurde auf Anregung der GdP durch den zuständigen Mitarbeiter Fritz in den Entwurf aufgenommen, der sich im Gespräch nochmals ausdrücklich auf die Vorschläge des GdP-Bezirks Bundespolizei berief, sich dafür bedankte und auch im Folgenden weitere notwendige Verbesserungen des vorliegenden Gesetzentwurfes mit unserer GdP-Vertreterin diskutierte.

Da 30 Prozent der hier diskutierten Ansprüche jedoch unter 500 Euro liegen, haben wir darauf hingewiesen, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob nicht ein Fall der unbilligen Härte vorliegt, damit auch geringere Summen unter den Tatbestand fallen. Auf die Frage, wie mit sogenannten Altfällen (die noch nicht verjährten, jedoch nicht vollstreckbaren Titeln, die vor dem Inkrafttreten des neuen 78a BBG entstanden sind) umgegangen wird, antwortete Scheuring, dass man sich zwar noch keine Gedanken gemacht habe, aber ein für die Beamten positives und umfassendes Konzept erarbeiten will und aus diesem Grund auch diesen Punkt nochmals überdenken und ggfs. in den Gesetzeswortlaut aufnehmen möchte. Für viele Kollegen könnte das bedeuten, dass sie ihre bisher ausstehenden Forderungen nun vom Dienstherrn erfüllt bekommen würden. Das wäre ein sehr gutes Ergebnis und ein toller Erfolg der GdP!

Zum Weiterlesen:
Erfolg des DGB: „Schmerzensgeld: Bund unterstützt Beamtinnen und Beamte“

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