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Klartext – Nein zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren

Politiker der Union fordern schon seit einigen Jahren den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Seit den Anschlägen des 11. September 2001 ersinnen Sicherheits- und Innenpolitiker immer  neue Szenarien für ein mögliches „Lagebild“, das einen solchen Einsatz von Soldatinnen und Soldaten ermöglicht. Der Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung sowie der Spannungs – wie Verteidigungsfall stellen traditionell auf […]

Politiker der Union fordern schon seit einigen Jahren den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Seit den Anschlägen des 11. September 2001 ersinnen Sicherheits- und Innenpolitiker immer  neue Szenarien für ein mögliches „Lagebild“, das einen solchen Einsatz von Soldatinnen und Soldaten ermöglicht. Der Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung sowie der Spannungs – wie Verteidigungsfall stellen traditionell auf eine äußere Bedrohung ab. Doch es wäre falsch, infolge der neuartigen Qualität des internationalen Terrorismus das Trennungsgebot zwischen Bundeswehr und Polizei auf zu heben. Der Artikel 35 Grundgesetz ermöglicht dies bereits heute ohne eine Neudefinition des Verteidigungsfalles oder einer Verfassungsänderung. Bei einer Erweiterung des Einsatzspektrums deutscher Streitkräfte im Inland sind der föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland und die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die innere Sicherheit zu berücksichtigen. Die Folge dieser Feststellung darf nicht zu einer neuen Querschnittsaufgabe in Zuständigkeit des Bundes führen. Doch genau darin liegt das Ansinnen der Konservativen. Differenzierte Auseinandersetzung ist vonnöten. Es zeigt den Mangel an einem zeitgemäßen Programm der Inneren Sicherheit auf. Einem Programm, das deutlich den Rahmen der inneren Sicherheit beschreibt und eine Grenzziehung zwischen der Bundeswehr, privatem Bewachungsgewerbe und der Polizei vornimmt. Ein Programm, das darstellt und verdeutlicht, welche Fähigkeiten und Möglichkeiten die Polizei braucht. Die Polizei braucht Untersützung . Sie muss für ihre Kernaufgaben „Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“ von Tätigkeiten entlastet werden. Verfügt die Polizei nicht über eine Fähigkeit , die sie  für ihre hoheitlichen Aufgaben benötigt, kann sie heute schon von der Bundeswehr dabei unterstützt werden. Die derzeitig Unterstützung bei Aufgaben der Herstellung von Infarstruktur oder Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Massenmigration ist sie eine Entlastung. Die Frage eines Einsatzes der Bundeswehr hat nicht nur den rechtlichen Aspekt. Im  fehlt auch die gesellschaftliche Akzeptanz.

Jörg Radek

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