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Verfassungsfeinde bekämpfen, nicht den Verfassungsschutz

HILDEN.

Vor ungerechtfertigter Kritik an den Verfassungsschutzämtern zugunsten der NPD hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gewarnt. In einem Kommentar in der März-Ausgabe des GdP-Organs "Deutsche Polizei" schreibt der Bundesvorsitzende Konrad Freiberg: "Als nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA Verbindungen der Attentäter in die Bundesrepublik Deutschland offenbar wurden, mokierten sich Politiker und Kommentatoren kopfschüttelnd darüber, was deutsche Sicherheitsbehörden alles nicht wussten. Heute empört man sich darüber, dass deutsche Behörden in einer Partei, gegen die ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, über viele und dazu noch sprudelnde Quellen, eben V-Leute, verfügt."

Der Umgang mit V-Leuten sei stets heikel, so Freiberg weiter: "Diese Personen sind natürlich so dubios, wie das Milieu, aus dem sie stammen. Gleichzeitig begeben sie sich mit ihrem Verrat an der Sache selbst in Gefahr. Sie dürfen von staatlichen Behörden nicht in Gefahr gebracht werden. Ein Mitläufer, der nicht in dem Verdacht steht, Einfluss in der Organisation zu haben, weiß auch meistens nichts. Also müssen Funktionäre abgeschöpft werden, die so heißen, weil sie zum Funktionieren des Apparates beitragen. Eine effiziente Arbeit des Verfassungsschutzes ohne V-Leute ist nicht möglich."

Das Verhältnis zwischen Politik und Öffentlichkeit einerseits und Nachrichtendiensten andererseits, dürfe nicht von dem Grundsatz geprägt sein: "Wasch mir den Pelz, aber mach' mich nicht nass." Freiberg unterstreicht die Forderung nach einem Verbot der NPD. Diese Partei sei "...das bürgerlich ummantelte Flaggschiff der rechten Szene, das Demonstrationen anmelden, an Wahlen teilnehmen, Steuergelder für braune Propaganda einstreichen und auch sonst mit allen grundgesetzlich garantierten Privilegien einer erlaubten Partei betucht, fröhlich durch die Landschaft segeln kann."

Der GdP-Vorsitzende warnt davor, von der "Solidarität der Demokraten" jetzt Abstand zu nehmen. Natürlich müssten die möglichen Fehler in der Koordination der Verfassungsämter und die Entscheidungsabläufe kritisch aufgearbeitet werden, so Freiberg. Dabei dürfe aber das Ziel, die Bekämpfung des Rechtsextremismus und damit das Verbot der NPD, nicht aus den Augen verloren werden.

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