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BPR-Info zur beabsichtigten Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (GBPolVDVDV)

Derzeit bereitet unseren Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV) Probleme. Wer die Modulabschlussprüfung 20 II (Sport), durch Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nicht absolvieren kann oder durch mangelnde Leistung nicht bestanden hat, wird nicht zur Modulabschlussprüfung 18 (mündliche Laufbahnprüfung) zugelassen. […]

Derzeit bereitet unseren Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV) Probleme. Wer die Modulabschlussprüfung 20 II (Sport), durch Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nicht absolvieren kann oder durch mangelnde Leistung nicht bestanden hat, wird nicht zur Modulabschlussprüfung 18 (mündliche Laufbahnprüfung) zugelassen.

19 der GBPolVDVDV / Mündliche Abschlussprüfung besagt dazu: “Zur mündlichen Ab-schlussprüfung wird zugelassen, wer die Modulabschlussprüfungen der Module 10, 14, 16, 17, 19 und 20 bestanden hat.” Eine derzeitige doppelte “Blockade” der Zulassung zu MAP 18 (mündliche Laufbahnprüfung) durch die MAP 20 II (Sportleistungen) ist unseres Erachtens aber unnötig, da schon der § 15 (Laufbahnprüfung) vorschreibt, dass nur wer u.a. die MAP 20 erfüllt, auch die Laufbahnprüfung bestanden hat. Wir plädieren dafür, die GBPolVDVDV dahingehend zu ändern, damit die Kolleginnen und Kollegen zur mündlichen Laufbahnprüfungen zugelassen und die MAP 20 II nachgeholt werden kann.

Im SJ 67, welcher Ende August 2013 fertig geworden ist, war das noch nicht das “Massenproblem”, insgesamt “blockierte” die Modulabschlussprüfung 20 II (Sport) “nur” zwei Kollegen.

Im SJ 68, welcher Ende August 2014 fertig geworden ist, blockiert die MAP 20 II aufgrund von Verletzungen derzeit immer noch 7 Kolleginnen und Kollegen, von denen voraussichtlich 4 am 25./26. Februar 2015 und 3 erst im April 2015 ihre mündliche Laufbahnprüfung (MAP 18) absolvieren können. Es ist sehr unbefriedigend, dass u.E. durch Fehler in der Systematik der GBPolVDVDV Kolleginnen und Kollegen erst 8 Monate nach der eigentlichen mündlichen Abschlussprüfung diese absolvieren können.

Aus diesem und anderen Gründen (wie z.B. die hohen Durchfallquoten in Brühl von ca. 35% im ersten Anlauf bei den letzten beiden Lehrgänge, SJ69 und SJ70 und Fehlern in der Systematik (Modulabschlussprüfung 18 als normalerweise letzte Prüfung im Studium – mündliche Laufbahnprüfung – steht vor den Modulabschlussprüfungen 19 und 20) ist durch die BPOLAK und BPOLP die GBPolVDVDV überarbeitet worden und liegt dem BMI vor.

pdf Artikel für den Aushang

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