Zum Inhalt wechseln

B

  
BAT - Beamtenversorgung - befristetes Arbeitsverhältnis - Befristung mit Sachgrund - Bereitschaftsdienst - Beschäftigte - Beschäftigungszeit - Besitzstandszulage - Betriebsrat - Betriebsvereinbarung - Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg/Besitzstandsregelung - Bundesarbeitsgericht (BAG) - Bundespolizei (BP) - Bundestarifkommission (BTK)
 
 
BATBundesangestelltentarifvertrag
 
BeamtenversorgungBeamte erhalten keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine so genannte Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihres Dienstherrn. Zurzeit erhalten die Beamten 71,75 % der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge.
 
befristetes ArbeitsverhältnisAuch im öD wird vom Instrument des befristeten Arbeitsverhältnisses häufig Gebrauch gemacht. Regelungen hierzu finden sich sowohl in den Tarifverträgen (§ 30 TVöD/TV-L/TV-H) als auch im Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) sowie anderen gesetzlichen Regelungen über die Befristung von Arbeitsverträgen.
 
Befristung mit Sachgrund Sachgrund für Befristung
 
Bereitschaftsdienst§ 7 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H:

„Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.“

 
Beschäftigteneue Begrifflichkeit des TVöD/TV-L/TV-H; gemeinsame Bezeichnung für Arbeiter und Angestellte
 
Beschäftigungszeit§ 34 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H: "Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist..."

Meint somit die ab dem 18. Lebensjahr zurückgelegte Zeit bei demselben Arbeitgeber. Der allgemeine Begriff ist dagegen die Dienstzeit; meint lediglich die Zugehörigkeit zum öD.

 
BesitzstandszulageEs gibt Zulagen, die bei der Überleitung in die neuen Tarifverträge (TVöD/TV-L/TV-H) nicht in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 TVÜ-Bund/TVÜ-L/TVÜ-H eingerechnet worden sind, sondern als Besitzstandszulage weitergezahlt wurden. Diese sind z. B. kinderbezogene Entgeltbestandteile § 11 TVÜ-Bund/TVÜ-L/TVÜ-H, Funktionszulagen etc.
 
BetriebsratEinrichtung zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten eines Betriebes; im öD nennt sich diese Interessenvertretung Personalrat
 
BetriebsvereinbarungVereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, die verbindliche Regeln bzw. Normen für alle Beschäftigten des Betriebes enthält. Regelungen hierzu finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
 
Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg/BesitzstandsregelungNach einer gewissen Anzahl von Jahren war im BAT für bestimmte Tätigkeiten ein Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (Bewährungsaufstieg, Fallgruppenaufstieg). Im TVöD/TV-L/TV-H gibt es solche Beförderungen ohne Änderung der Tätigkeit nicht mehr. Für „Altfälle“ wurden Regelungen wie z. B. § 8 TVÜ-Bund/TVÜ-L/TVÜ-H vereinbart.

Die Regelung, dass es keine Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege seit Inkrafttreten des TVöD/TV-L/TV-H mehr gibt, ist in § 17 Absatz 5 TVÜ-Bund/TVÜ-L/TVÜ-H geregelt.

 
Bundesarbeitsgericht (BAG)dritte und oberste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit; gehört zu den Obersten Gerichtshöfen des Bundes und hat seinen Sitz in Erfurt
 
Bundespolizei (BP)früher war dies der Bundesgrenzschutz (BGS)
 
Bundestarifkommission (BTK) - ehemals Große Tarifkommission (GTK)Dabei handelt es sich um das Gremium einer Gewerkschaft, das für die Tarifpolitik ihrer Mitglieder verantwortlich ist. An allen Entscheidungen im öffentlichen Dienst ist dieses Gremium demokratisch beteiligt.

Die BTK setzt sich aus dem Geschäftsführenden Bundesvorstand und Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Landesbezirke/Bezirke zusammen.

Auf dem Bundeskongress November 2014 wurde das bis dahin GTK genannte Gremium in BTK umbenannt.

 
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.