Der Gewerkschaftsbeirat
Das höchste GdP-Organ zwischen zwei Bundeskongressen

Der Gewerkschaftsbeirat besteht aus dem Bundesvorstand und den von den GdP-Landesbezirken benannten Mitgliedern (wobei jeder Landesbezirk pro angefangene 5.000 Mitglieder noch ein weiteres Beiratsmitglied stellt). Außerdem gehören dem Beirat die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse und zwei Tarifbeschäftigte an, die von der Großen Tarifkommission gewählt werden.