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DuZ-Erhöhung: Lange gekämpft – und durchgesetzt!

Mit dem jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlichten 7. Besoldungsänderungsgesetz ist die GdP ihrer langjährigen Forderung nach besserem Ausgleich von Nacht- und Feiertagsarbeit ein deutliches Stück näher gekommen. GdP-Bezirksvorsitzender Jörg Radek: „Wir als GdP haben einen langen Atem, wenn es gilt, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Das konnte man in der letzten Zeit bei der […]

duzbild.JPGMit dem jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlichten 7. Besoldungsänderungsgesetz ist die GdP ihrer langjährigen Forderung nach besserem Ausgleich von Nacht- und Feiertagsarbeit ein deutliches Stück näher gekommen.

GdP-Bezirksvorsitzender Jörg Radek: „Wir als GdP haben einen langen Atem, wenn es gilt, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Das konnte man in der letzten Zeit bei der Pausenanrechnung genauso sehen wie bei der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten. Auch das jetzige Ergebnis ist ein Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Aber wir müssen weiter machen auf dem Weg zu besserem Ausgleich von Nachtarbeit, Schicht- und Einsatzdienst und Bereitschaftszeiten!“.

Ab dem 1. Januar 2016 steigen die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) wie folgt:

Samstag  13.00-20.00 Uhr  – 1,15 Euro je Stunde

Nacht (20.00-06.00 Uhr)  – 2,30 Euro je Stunde

Sonn- und Feiertag – 4,90 Euro je Stunde

Bis 2018 befristet erhalten zudem Beschäftigte, die im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern wie gegenwärtig im Einsatz Massenmigration abgeordnet werden, eine wöchentliche Familienheimfahrt. Diese Änderung tritt zum 1. April 2016 in Kraft und löst die derzeit übergangsweise gezahlte Aufwandsentschädigung von 200 Euro ab.

Auch nicht unwichtig: Der Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) wird endlich vereinheitlicht. Der Betrag für die Besoldungsgruppen bis A 8 steigt damit um rund 6 € pro Monat.

 

 

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