Zum Inhalt wechseln

G

  
Geltungsbereich - Gesamtzusage - Gewerkschaft - Gleichbehandlungsgrundsatz - Günstigkeitsprinzip

 
Geltungsbereich Der Geltungsbereich regelt die Anwendbarkeit des jeweiligen Tarifvertrages auf die entsprechenden ihm unterfallenden Arbeitsverhältnisse.

§ 1 TVöD/TV-L/TV-H regelt den Geltungsbereich für diese Tarifverträge.

 
GesamtzusageForm einer einseitigen verbindlichen Zusage, bestimmte Leistungen des Arbeitgebers an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen festgelegten Teil der Arbeitnehmer. Der Inhalt der Gesamtzusage wird zum Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge.
 
GewerkschaftUnter Gewerkschaft ist der freiwillige Zusammenschluss von Arbeitnehmern zur Wahrung ihrer Interessen zu verstehen. Geschützt durch Art. 9 Abs. 3 GG; meist als nicht rechtsfähiger Verein konstituiert.
 
Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet eine Ungleichbehandlung bzw. Benachteiligung durch den Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten oder Gruppen von Beschäftigten bei gleich liegenden Sachverhalten aus unsachlichen oder sachfremden bzw. willkürlichen Gründen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hergeleitet.
 
GünstigkeitsprinzipDieses Prinzip besagt, dass Vereinbarungen, die vom Tarifvertrag abweichen, nur zulässig sind, wenn sie eine günstigere Regelung für den Arbeitnehmer enthalten.
 
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.