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Winterreifen-Regelung führt Polizei erneut aufs Glatteis

Berlin.

Als halbherzig bezeichnete Frank Richter, für Verkehrspolitik verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die schon in diesem Winter gelten sollende, neue Winterreifenregelung. Richter: „Zwar haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern nun endlich die bislang diffusen ‚winterlichen Verhältnisse‘ durch die Begriffe ‚Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis‘ klarer formuliert, doch bei der eindeutigen Kennzeichnung von Winterreifen ist die Politik wiederum ins Rutschen geraten. Technische Richtlinien seien komplett ausgeblendet worden. Die Polizei, so kritisierte Richter, werde so bei der winterlichen Überprüfung von Fahrzeugen erneut aufs Glatteis geführt.

Offenbar, so Richter weiter, stelle der Handel Winterreifen zur Verfügung, die in Deutschland weder eine gültige Norm noch eine einheitliche Kennzeichnung besäßen. Es fehle zudem eine europäische Zulassungsvorschrift, in der die technischen Mindesteigenschaften von Winterreifen einheitlich und rechtlich verbindlich festgelegt seien. Bloße Herstellerangaben reichten nicht aus und führten sowohl beim Käufer, als auch später bei polizeilichen Kontrollen zu Unsicherheiten. Es festige sich der Eindruck, dass die Reifenindustrie hier geschont werden solle und Verkehrsteilnehmer und Polizei im Schnee stehen gelassen würden.

Richter forderte die politisch Verantwortlichen auf, die personellen Ressourcen für die polizeiliche Verkehrsüberwachung generell zu stärken. Richter: „Polizei muss im Straßenverkehr sichtbar sein, und das ganzjährig. Allein die nicht zu übersehende Anwesenheit der Polizei im öffentlichen Raum ist praktizierte Prävention. Nur ein erhöhtes Risiko, auch tatsächlich für Fehlverhalten bestraft zu werden, zeigt Wirkung.“
 
 
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Foto: Rainer Sturm - pixelio.de
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