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GdP begrüßt Zustimmung aus Karlsruhe für moderne Verfolgungstechnik

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Observation und Verfolgung von Schwerstkriminellen mittels satellitengestützter Überwachungstechnik erlaubt.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Das Bundesverfassungsgericht hat endlich erkannt, dass der Polizei im Wettlauf mit den technischen Möglichkeiten, die von Schwerkriminellen bei der Tatausübung schrankenlos genutzt werden, nicht weiter die Hände gebunden werden dürfen."

In jüngster Vergangenheit, so die GdP, hätten die Karlsruher Richter im Ergebnis leider oft zugunsten der Täter entschieden, wie etwa bei der Anwendung der akustischen Wohnraumüberwachung.

Freiberg: "Wir können die Vorbehalte gegenüber einem eventuellen Missbrauch dieser technischen Möglichkeiten durch die Polizei nicht verstehen. Die Arbeit Polizei unterliegt einer Mehrfachkontrolle durch Gesetzgeber und Öffentlichkeit. Organisierte Kriminalität und internationaler Terrorismus bedienen sich der modernen Technik ungehemmt. Globalisierung und der Wegfall der Grenzen in Europa verschaffen den Kriminellen ein Höchstmaß an Mobilität und ein immer größer werdendes Operationsgebiet. Ihnen kann die Polizei nicht mit Mitteln aus dem Zeitalter der Postkutschen hinterher jagen.

Die GdP hofft, dass das Urteil aus Karlsruhe ein Umdenken bei den obersten Richtern signalisiert, eher der Kriminalitätsentwicklung, als der Polizei skeptisch gegenüber zu stehen.

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