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GdP Aktuell zur Zulassung zum Studium 3. QE

GdP Bayern: TAUVE-Test-Verfahren auf den Prüfstand stellen!

München.

Die GdP Bayern setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, dass der TAUVE-Test ein einziges Mal im Beurteilungszeitraum von 3 Jahren von den Bewerbern absolviert wird. Der Unmut aufgrund der Unplanbarkeit bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der derzeitigen Praxis des jährlichen Tests hat dazu geführt, dass die Akzeptanz nicht nur bei den Teilnehmern, sondern auch bei den Präsidien schwindet.

Im Beurteilungszeitraum von 3 Jahren werden bei derzeit über 1.300 Bewerberinnen und Bewerbern etwas über 900 Aufstiege in die 3. QE ermöglicht. Bei der einmaligen Durchführung des TAUVE - Tests reduziert sich der immense Verwaltungs- und damit einhergehende Personalaufwand erheblich.
Auch der nicht zu unterschätzende psychische Druck auf unsere Kolleginnen und Kollegen und eines vermeintlichen „selbstgefühlten Gesichtsverlustes“ im Kollegenkreis bei mehrmaliger Teilnahme und einem möglichen nicht „zum Zuge kommen“ schmälert sich signifikant.
„Die frühzeitige Kenntnis einer Zulassung im Beurteilungszyklus gibt den Kolleginnen und Kollegen Sicherheit in der eigenen Lebensplanung und ermöglicht eine bessere, langfristige Planungssicherheit auch bei den Polizeiverbänden“, so Landesvorsitzender Peter Pytlik und sein ständiger Vertreter Florian Leitner.


Um diesen genannten Faktoren für alle Beteiligte Rechnung zu tragen, reicht es aus Sicht der GdP Bayern völlig aus, den sog. TAUVE-Test einmalig im Beurteilungszeitraum zu absolvieren und sich an der daraus resultierenden Rangliste zu orientieren. Eine Wiederholung des Tests muss selbstverständlich im neuen Beurteilungszeitrum bei Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen möglich sein.

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