Ausgleich für gestiegene Energiepreise und Lebenshaltungskosten
GdP fordert sofortige Auszahlung der vorgesehenen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 €

Einmalzahlungen helfen nicht, um einen langfristigen Kaufkraftausgleich zu gewährleisten. Unter der Inflation und den damit verbundenen Teuerungen leiden im öffentlichen Dienst besonders die Beschäftigten mit geringen und mittleren Einkommen. Es besteht dringender Handlungsbedarf!
Einmalzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie sind aus unserer Sicht deshalb zwingend unabhängig vom Tarifergebnis zu sehen!
Einmalzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie sind aus unserer Sicht deshalb zwingend unabhängig vom Tarifergebnis zu sehen!
Die GdP Bayern fordert den Freistaat Bayern als öffentlichen Arbeitgeber auf, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vehement für eine nachhaltige Entlastung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder einzusetzen!
Bei unseren Beschäftigten herrschen derzeit Existenzängste! Die Politik hat die Grundlage für eine Inflationsausgleichsprämie ermöglicht! Wir fordern deshalb eine schnelle und unbürokratische Lösung - im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen!
GdP – gemeinsam Zukunft gestalten!