Hauptstadtzulage kommt, Berlin bis 2025 ruhendes Mitglied
Berliner Senat akzeptiert Bedingungen der TdL
So kann die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro nicht nur für Beamtinnen und Beamte, sondern auch Tarifbeschäftigte sowie auszubildende Personen der unmittelbaren Landesverwaltung bis 31. Oktober 2025 gewährt werden, ohne dass Berlin aus der TdL fliegt. Im Gegenzug verzichtet die Hauptstadt bis 2025 auf sein Stimmrecht und bekennt sich ohne Einschränkung zum Flächentarifvertrag der Länder. Der angedachte Ausschluss in fünf Jahren wird dadurch nur wirksam, wenn Berlin über das bisher fixierte Datum hinaus eine Hauptstadtzulage ausgibt oder gegen die Satzung und Grundsätze der TdL verstößt.
Der aktuelle Kompromiss hat keinerlei unmittelbare Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten, für die zum 1. November 2020 gemäß § 74a BBesG BE eine unbefristete Regelung für die Gewährung der Hauptstadtzulage in Kraft trat. Der Senat erklärt aber, dass eine gesetzliche Änderung und Befristung dieser Regelung durch den Gesetzgeber unter dem Aspekt der Gleichbehandlung grundsätzlich möglich wäre.
Der aktuelle Kompromiss hat keinerlei unmittelbare Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten, für die zum 1. November 2020 gemäß § 74a BBesG BE eine unbefristete Regelung für die Gewährung der Hauptstadtzulage in Kraft trat. Der Senat erklärt aber, dass eine gesetzliche Änderung und Befristung dieser Regelung durch den Gesetzgeber unter dem Aspekt der Gleichbehandlung grundsätzlich möglich wäre.
Die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich dient dem Zweck, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes Berlin als Arbeitgeber zu steigern und so der dauerhaften Konkurrenzsituation zu anderen Arbeitgebern sowie dem Bund gerecht zu werden. Die Zulage ist mit einem Zuschuss zu einem Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) verknüpft, so dass die Beschäftigten zwischen steuerpflichtigen 150 Euro oder einem steuerfreien Zuschuss zum Ticket sowie einem zu versteuernden Differenzbetrag wählen können.