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Deine GdP informiert: Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation nicht vor 2023

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung ist wohl in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Der von der GdP unterstütze Kläger und sein Prozessbevollmächtigter gehen davon aus, dass eine Entscheidung zum Vorlagebeschluss frühestens im Laufe des kommenden Jahres ergeht.

Wir sind gelinde gesagt entsetzt, dass man es anscheinend auch in diesem Jahr nicht entschieden hat und können Euren Unmut darüber verstehen. Es mag sein, dass die Senate des Bundesverfassungsgerichts überlastet sind, weil sich eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden dort aufgestaut haben und es aus prozessökonomischer Sicht geraten ist, gleichzeitig auch noch über A-Besoldungen anderer Bundesländer zu befinden.

Für uns ist es aber absolut inakzeptabel, dass dies zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen aus der Hauptstadt geht. Die steigenden Verbraucher- und Energiepreise treffen uns alle und zwar nicht erst 2023 oder noch später, sondern genau jetzt. Finanzielle Engpässe und Nöte können nicht erst in der Zukunft behandelt werden. In Interview für die Novemberausgabe unseres DP-Landesjournals hat Finanzsenator Daniel Wesener zumindest mal durchblicken lassen, dass bereits dementsprechende Rücklagen angelegt wurden, damit im Rahmen eines Reparaturgesetzes nachgezahlt werden kann. Wie genau das aussieht, ließ er sich bis hierhin nicht entlocken.

Rein vorsorglich bitten wir Euch daher auch in diesem Kalenderjahr erneut Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung einzulegen, einen entsprechenden Musterentwurf finden Beamtinnen und Beamte genauso wie Pensionärinnen und Pensionäre unter Aktuelle Musteranträge für Widerspruch zur Besoldung 2022 - Gewerkschaft der Polizei (gdp.de) auf unserer Homepage. Diejenigen, die es betrifft, sollten auch die kinderbezogenen Bestandteile mit in den Widerspruch einbeziehen. Achtet bitte darauf, dass das Verfahren ruhend gestellt und von Seiten des Dienstherrn auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird!
Du hast Fragen zur amtsangemessenen Alimentation oder andere Problematiken? Unsere Rechtsabteilung steht Dir mit Rat und Tat zur Seite. Nutze die Möglichkeiten der Rechtsberatung und des Rechtsschutzes unserer GdP! Wir stehen Dir telefonisch (Montag bis Mittwoch 9.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag 12.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 14.30 Uhr) sowie im Rahmen unserer Sprechstunden (Dienstag von 10.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr mit vorheriger telefonischer Terminabsprache) zur Verfügung.
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