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Tarifrecht bricht Haushaltsrecht

Sofortige Höhergruppierung bei Tarifbeschäftigten

Nach jahrelangen Verhandlungen haben wir es als GdP endlich erreicht, dass Tarifbeschäftigte, die dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit übertragen bekommen, sofort in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden. Bisher mussten sie immer bis zum Beförderungstermin der Beamten im Dezember warten.

Laut Aussage des Innenministeriums wird diese bisherige Brandenburger Praxis nun abgeschafft. Damit ist der gewerkschaftliche Grundsatz, Tarifrecht bricht Haushaltsrecht, umgesetzt.

Jetzt sind unsere Personalräte und GdP Kreisgruppen gefordert, dies auch konsequent umzusetzen. Es darf keine Einsparmaßnahmen auf dem Rücken der Tarifbeschäftigten geben. Wer die zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß übernimmt, muss auch dafür entlohnt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei ist keine Beamtengewerkschaft, sondern eine Gewerkschaft aller Polizeibeschäftigten.
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