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Einführung der freien Heilfürsorge

Heilfürsorge kommt zum 01.01.2019

Aufgrund von etlichen Anfragen: Die freie Heilfürsorge kommt wie geplant zum 01.01.2019. Die Gesetzesänderung wird in der Dezember-Sitzung des Landtages (12.-14.12.2018) verabschiedet. ZBB und Innenministerium sind bereits auf die Umstellung vorbereitet und warten auf die anschließende - zeitnah zugesagte - Veröffentlichung des Gesetzes durch das Justizministerium.

Derzeit haben also weder das Innen- oder Finanzministerium, die ZBB noch die GdP Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess.

Durch die bereits getroffenen Vorbereitungen gehen wir aber davon aus, dass die Anträge sehr zügig bearbeitet werden. Ihr bekommt dann zwei Bestätigungen über den Anspruch auf Heilfürsorge, einen für euch und einen für eure private Krankenversicherung. Damit seid ihr ab dem 01.01.2019 in der freien Heilfürsorge. Mit eurer privaten Krankenversicherung müsst ihr noch individuell eure Anwartschaften und Zusatzversicherungen abschließen.

Es wird höchstwahrscheinlich passieren, dass die privaten Krankenversicherer den Beitragseinzug nicht bis zum Jahreswechsel umstellen können. Das bedeutet, dass im Januar der volle Versicherungsbeitrag abgebucht wird. Das Geld geht euch aber nicht verloren. Je nach Versicherer werden die zu viel gezahlten Beiträge erstattet oder als Beitragsguthaben verrechnet.

Nach uns vorliegenden Informationen liegen der ZBB bereits ca. 600 Anträge vor.

Für alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits in der Heilfürsorge sind, wird ab dem 01.01.2019 automatisch die Zuzahlung von 1,4 % wegfallen. Da die ZBB aber etwa 3 Wochen Vorlauf braucht, um die Bezüge anzuweisen, kann es passieren, dass die Umstellung erst mit den Februar Bezügen erfolgt (dann auch rückwirkend für Januar).

Wir halten euch über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden.

Euer GdP Team

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