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Polizeibeschäftigte tragen ein enorm hohes Dienstrisiko

Damit müsst Ihr rechnen:

- Der Dienstherr unterstellt Euch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Er fordert den entstandenen Schaden zurück.

    - Wegen angeblicher Körperverletzung oder Freiheitsberaubung im Amt droht Euch ein Strafrechtsverfahren.
    - Es gilt, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche wegen im Dienst erlittener Verletzungen zu erstreiten.
    - Ihr müsst Euch gegen ungerechtfertigte arbeitsrechtliche Maßnahmen wie z. B. Abmahnungen, Kündigungen wehren.
    - Ihr seid mit Maßnahmen des Dienstherrn nicht einverstanden.
    - Eine beruflich bedingte Behinderung wird nicht anerkannt oder mit einem zu niedrigen Grad angesetzt.

Im Übrigen, beschäftigen uns im Jahresdurchschnitt ca. 160 Rechtsschutzfälle. Diesen Rechtsschutz finanzieren wir aus unseren Mitgliedsbeiträgen. Damit das gerecht bleibt, haben wir ein paar Regeln. Unter anderem versagen wir den Rechtsschutz in völlig aussichtslosen Verfahren. Dies betrifft allerdings eine sehr geringe Quote von ca.5 %.

In den vergangenen Monaten haben wir auch den bisher spektakulärsten Fall zum Abschluss gebracht. Im Verfahren unseres Kollegen im Fall Oury Jallow haben wir die Verfahrenskosten von insgesamt mehreren hunderttausend Euros übernommen. Aber auch mehrere hundert Verfahren vor das Verwaltungsgericht gebracht, um unseren KollegInnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Hier ist unser Info-Flyer zum GdP Rechtsschutz. Klickt einfach auf das Bild!

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