Im Interview
Christian Schumacher und Jörn Liebig

Wählt die Wächter in den Wachen – Personalratswahlen am 18. Mai 2022

Deshalb möchten die beiden Kandidaten auch den mehr als 700 Arbeitnehmern eine Stimme geben. Sie werden im Vergleich zur weitaus größeren Gruppe der Beamten nämlich oft stiefmütterlich behandelt. „Wir sind mit 3.600 Mitgliedern die größte Gewerkschaft Mecklenburg-Vorpommerns und legen es ganz klar darauf an, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zur Wahl zu animieren. Gut aufgestellt wollen wir uns weiterhin für ihre Belange einsetzen“, bekräftigt Christian Schumacher. „Die Älteren wissen oft schon, wie der Hase läuft, und setzen routiniert ihre Kreuze“, ergänzt Jörn Liebig. Unter jungen Kolleginnen und Kollegen hingegen tauchen öfters Fragen zum Ablauf, Sinn und Zweck der Personalratswahlen auf. „Wir werden beispielsweise gefragt, wie man am besten seine Stimmen verteilt“, so Liebig. Grund genug, das Wahlprozedere sowie die Funktion des Personalrates und der Gewerkschaft noch einmal genauer aufzuschlüsseln.
Warum ist es so wichtig, einen starken Personalrat zu haben?

Liebig: Arbeitsrecht und -schutz, Gesundheit, Konflikte, Unterstützung der Auszubildenden, Mitbestimmung bei Beförderungen, Versetzungen, Kündigungen oder Einstellungen sind nur einige Beispiele für Themen, bei denen wir unsere Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen lassen. Unser Personalvertretungsgesetz existiert seit rund 30 Jahren und ist grundsätzlich noch immer eine saubere Basis für die Personalratsarbeit. Wir engagieren uns allerdings für die Anpassung der Freistellungsstaffel, damit sich zukünftig noch mehr Personalräte voll und ganz auf ihr Amt konzentrieren können.
- Wer besetzt den Personalrat?
Liebig: Gewählt werden Personalräte auf Orts- und Bezirksebene sowie der Hauptpersonalrat. Für welchen Personalrat Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme abgeben, richtet sich danach, wie ihre Dienststelle innerhalb der Landespolizei eingegliedert ist. So votieren Polizeipräsidien und die Wasserschutzpolizei bei allen Personalräten. Das LKA, die Bereitschaftspolizei sowie das LPBK nehmen hingegen an der Wahl der örtlichen Personalräte und des Hauptpersonalrats teil.
Die Größe des Personalrates basiert auf der Anzahl der Wahlberechtigten. 301 bis 600 Wahlberechtigte werden beispielsweise von einem Personalrat aus neun Mitgliedern vertreten. Der Hauptpersonalrat umfasst elf Mitglieder. Beamte und Tarifbeschäftigte müssen sich in dem Verhältnis im jeweiligen Personalrat widerspiegeln, wie sie auch in den Dienststellen zu finden sind. Wichtig ist zudem, alle Beschäftigungsbereiche mit dabei zu haben. Besonders der Hauptpersonalrat sollte möglichst breit aufgestellt sein, um für die Wasserschutzpolizei, das LKA, die Bereitschaft und alle weiteren Sparten passende Ansprechpersonen bereitzuhalten.
- Wie kommt die GdP ins Spiel?
Liebig: Listen sollten mindestens doppelt so stark sein wie Plätze im Personalrat zu vergeben sind. Eine Wahlperiode erstreckt sich über vier Jahre, in denen der Personalrat einsatzfähig bleiben muss. Oftmals bewirken personelle Veränderungen, dass Kandidaten nachrücken. Die Bereitschaftspolizei ist beispielsweise eine Durchlaufdienststelle mit viel Fluktuation.
Schumacher: GdP-Kandidaten haben eine starke Gemeinschaft im Rücken, die vieles bewirken kann – wie etwa in punkto Fachwissen oder anwaltliche Unterstützung in Streitfragen. Die GdP hat auch mich da hingebracht, wo ich jetzt stehe. Sie hat mich geschult und mir das Vertrauen ausgesprochen. Daher sage ich: Die GdP muss das Sprachrohr unserer Kolleginnen und Kollegen sein. Wer Polizei sagt, sagt GdP, und wer Personalrat sagt, muss auch GdP sagen. Mit Jörn bekommen unsere Kolleginnen und Kollegen, was sie sehen – einen Kollegen, der sich engagiert und auch keine Angst davor hat, mal zu beißen.
- Wie läuft die Wahl ab?
Schumacher: Erfahrungsgemäß laufen die Personalratswahlen eher sachlich ab, und unsere Kandidatinnen und Kandidaten schalten nicht plötzlich in den Wahlkampfmodus um. Aber natürlich stellen sie sich bei entsprechenden Gelegenheiten und Veranstaltungen vor. Nach der Wahl ist vor der Wahl, daher ist Personalratsarbeit für uns nicht nur ein kurzfristiges Strohfeuer, um zu gewinnen, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
Liebig: Es ist wirklich unkompliziert, seine Stimme abzugeben, vor allem durch die kostenlose Briefwahl. Oft können Kolleginnen und Kollegen direkt in der Dienststelle teilnehmen, wenn die Wahlvorstände vorbeikommen, die Unterlagen mitbringen und auch gleich wieder mitnehmen. Dienstliche Abläufe werden also nicht dadurch unterbrochen, dass jemand ins Wahllokal fahren muss.
Schumacher: Jeder guckt sich die Favoriten seiner Gruppe aus. Beamte setzen ihre Kreuze für Beamte und Tarifbeschäftigte damit für Tarifbeschäftigte. Man hat immer so viele Stimmen, wie im jeweiligen Personalrat von der jeweiligen Gruppe vertreten sind. Ausgezählt werden die Mandate nach dem auch für politische Wahlen angewandten mathematischen D’Hondt-Verfahren, einem Verhältniswahlprinzip. Das Ergebnis steht am Folgetag fest.
Vielen Dank für das Interview
Personalrat und Gewerkschaft – alles Eins oder worin liegt der Unterschied?
