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Im Interview

Christian Schumacher und Jörn Liebig

Auch 2022 ist ein Superwahljahr für die Polizei, allerdings für die Polizei selbst. So werden im Mai auf allen Ebenen die Personalräte und die Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden. Fast schon selbstverständlich treten dabei viele kompetente Kolleginnen und Kollegen auf den Listen für unsere Gewerkschaft der Polizei an.

Wählt die Wächter in den Wachen – Personalratswahlen am 18. Mai 2022

Sie machen schon eine ganze Weile gemeinsame Sache. Seit rund zehn Jahren arbeiten sie in unterschiedlichen Gremien zusammen – umso intensiver in allem, was mit dem Einsatz für das Wohl ihrer Kollegen zu tun hat. Nun krempeln Jörn Liebig, Vorsitzender des Hauptpersonalrates MV, und Christian Schumacher, Landesvorsitzender der GdP MV, wieder die Ärmel hoch. Sie wollen sich bei den Personalratswahlen am 18. Mai 2022 in ihren Rollen bestätigen lassen. Der eine ist Jörn: Offen, ehrlich, aus dem Bauch heraus ist an der Basis unterwegs, hat viele Kontakte in die Fläche hinein, horcht genau hin, nimmt Probleme auf, wo sie ihm über den Weg laufen. Der andere ist Christian: Strukturiert und fokussiert pflegt den Draht zur Politik und kommt ins Spiel, wann immer es gilt, Themen über den gesetzlichen Rahmen des Personalrates hinaus Richtung Politik zu adressieren. Beide eint die tiefe Überzeugung, dass sich durch Gewerkschaftsarbeit viel bewegen lässt – und zwar nicht nur im Wahlkampfmodus, sondern kontinuierlich. „Personalrat und Gewerkschaft sind zwar nicht deckungsgleich, aber greifen wie zwei Zahnräder ineinander“, beschreiben sie bildhaft ihre Ämter. Erklärtes Ziel aus GdP-Sicht ist daher ganz klar, die Wahl zu gewinnen. Praktisch heißt das, möglichst viele Sitze zu erlangen, insbesondere viele Vorsitzende zu stellen, egal ob im Hauptpersonalrat, auf Orts- oder Bezirksebene. Breit vertreten zu sein hilft, über den Personalrat Erkenntnisse für die gewerkschaftliche Arbeit zu gewinnen – ein Grundpfeiler, Kolleginnen und Kollegen zu helfen, wenn nötig politischen Druck ausüben oder sich an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen.
Deshalb möchten die beiden Kandidaten auch den mehr als 700 Arbeitnehmern eine Stimme geben. Sie werden im Vergleich zur weitaus größeren Gruppe der Beamten nämlich oft stiefmütterlich behandelt. „Wir sind mit 3.600 Mitgliedern die größte Gewerkschaft Mecklenburg-Vorpommerns und legen es ganz klar darauf an, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zur Wahl zu animieren. Gut aufgestellt wollen wir uns weiterhin für ihre Belange einsetzen“, bekräftigt Christian Schumacher. „Die Älteren wissen oft schon, wie der Hase läuft, und setzen routiniert ihre Kreuze“, ergänzt Jörn Liebig. Unter jungen Kolleginnen und Kollegen hingegen tauchen öfters Fragen zum Ablauf, Sinn und Zweck der Personalratswahlen auf. „Wir werden beispielsweise gefragt, wie man am besten seine Stimmen verteilt“, so Liebig. Grund genug, das Wahlprozedere sowie die Funktion des Personalrates und der Gewerkschaft noch einmal genauer aufzuschlüsseln.

Warum ist es so wichtig, einen starken Personalrat zu haben?

Schumacher: Der Personalrat vertritt die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen und hat eine Wächterfunktion. Er setzt sich für ihre Rechte ein und passt auf, dass diese gewahrt bleiben. Ganz plastisch ausgedrückt muss es einen geben, der zum Chef sagen kann: „So geht das nicht.“ Jederzeit ein offenes Ohr für berechtigte Anmerkungen und Beschwerden unserer Kolleginnen und Kollegen zu haben, ist das A und O. Als GdP machen wir uns stark dafür, dass Personalvertretungsthemen wieder im Dienstunterricht an der Fachhochschule Güstrow behandelt werden, sodass unsere Studierenden von Beginn an dafür sensibilisiert werden.

Liebig: Arbeitsrecht und -schutz, Gesundheit, Konflikte, Unterstützung der Auszubildenden, Mitbestimmung bei Beförderungen, Versetzungen, Kündigungen oder Einstellungen sind nur einige Beispiele für Themen, bei denen wir unsere Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen lassen. Unser Personalvertretungsgesetz existiert seit rund 30 Jahren und ist grundsätzlich noch immer eine saubere Basis für die Personalratsarbeit. Wir engagieren uns allerdings für die Anpassung der Freistellungsstaffel, damit sich zukünftig noch mehr Personalräte voll und ganz auf ihr Amt konzentrieren können.

  • Wer besetzt den Personalrat?
Schumacher: Grundsätzlich kann sich jeder zur Wahl stellen, der in einer Dienststelle beschäftigt ist. Nicht wählbar für die Personalvertretungen sind Dienststellenleiter, ihre ständigen Vertreter sowie Beschäftigte, die zu Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind. Diese gesetzliche Vorgabe fußt nicht auf Misstrauen, sondern soll den Personalrat im Umkehrschluss stärken, die Entscheidungen der Vorgesetzten im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu hinterfragen. Letzten Endes kann man als Chef ja nicht über seine eigenen Entscheidungen wachen.

Liebig: Gewählt werden Personalräte auf Orts- und Bezirksebene sowie der Hauptpersonalrat. Für welchen Personalrat Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme abgeben, richtet sich danach, wie ihre Dienststelle innerhalb der Landespolizei eingegliedert ist. So votieren Polizeipräsidien und die Wasserschutzpolizei bei allen Personalräten. Das LKA, die Bereitschaftspolizei sowie das LPBK nehmen hingegen an der Wahl der örtlichen Personalräte und des Hauptpersonalrats teil.
Die Größe des Personalrates basiert auf der Anzahl der Wahlberechtigten. 301 bis 600 Wahlberechtigte werden beispielsweise von einem Personalrat aus neun Mitgliedern vertreten. Der Hauptpersonalrat umfasst elf Mitglieder. Beamte und Tarifbeschäftigte müssen sich in dem Verhältnis im jeweiligen Personalrat widerspiegeln, wie sie auch in den Dienststellen zu finden sind. Wichtig ist zudem, alle Beschäftigungsbereiche mit dabei zu haben. Besonders der Hauptpersonalrat sollte möglichst breit aufgestellt sein, um für die Wasserschutzpolizei, das LKA, die Bereitschaft und alle weiteren Sparten passende Ansprechpersonen bereitzuhalten.

  • Wie kommt die GdP ins Spiel?
Schumacher: Gewerkschaften sind als Interessenvertretung für unsere Arbeitnehmer per Gesetz privilegiert. Sie können unbürokratisch Kandidaten auf einer Gewerkschaftsliste bündeln und zur Wahl einreichen. Freie Listen müssen dagegen viele formelle Vorschriften einhalten. Auch haben Listen der GdP und ihrer Mitstreiter Vorrang bei der späteren Auszählung der Stimmen. Wir füllen unsere Listen basisdemokratisch durch Gespräche vor Ort. Wir zielen auf das gesamte Spektrum ab und wollen nicht nur erfahrene Kollegen, sondern vor allem auch junge Mitarbeiter aufnehmen. Auch legen wir viel Wert darauf, mehr Kolleginnen mit im Boot zu haben.

Liebig: Listen sollten mindestens doppelt so stark sein wie Plätze im Personalrat zu vergeben sind. Eine Wahlperiode erstreckt sich über vier Jahre, in denen der Personalrat einsatzfähig bleiben muss. Oftmals bewirken personelle Veränderungen, dass Kandidaten nachrücken. Die Bereitschaftspolizei ist beispielsweise eine Durchlaufdienststelle mit viel Fluktuation.

Schumacher: GdP-Kandidaten haben eine starke Gemeinschaft im Rücken, die vieles bewirken kann – wie etwa in punkto Fachwissen oder anwaltliche Unterstützung in Streitfragen. Die GdP hat auch mich da hingebracht, wo ich jetzt stehe. Sie hat mich geschult und mir das Vertrauen ausgesprochen. Daher sage ich: Die GdP muss das Sprachrohr unserer Kolleginnen und Kollegen sein. Wer Polizei sagt, sagt GdP, und wer Personalrat sagt, muss auch GdP sagen. Mit Jörn bekommen unsere Kolleginnen und Kollegen, was sie sehen – einen Kollegen, der sich engagiert und auch keine Angst davor hat, mal zu beißen.

  • Wie läuft die Wahl ab?
Liebig: Wir schreiben die Wahl Ende März/Anfang April 2022 formell aus. Per Aushang setzen wir die Dienststellen in Kenntnis. Die Wahlvorstände informieren über die einzelnen Schritte und stehen persönlich für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung. Bis dahin sind wir noch in der Warmlaufphase, führen Gespräche, ob Kandidaten weiter dabei sein wollen und wer neu einsteigen möchte. Die Wahlvorstände prüfen nach der Wahlordnung und dem Landespersonalvertretungsgesetz, ob die Kandidaten aufgestellt werden können. Wir sind jederzeit offen für Interessenten.

Schumacher: Erfahrungsgemäß laufen die Personalratswahlen eher sachlich ab, und unsere Kandidatinnen und Kandidaten schalten nicht plötzlich in den Wahlkampfmodus um. Aber natürlich stellen sie sich bei entsprechenden Gelegenheiten und Veranstaltungen vor. Nach der Wahl ist vor der Wahl, daher ist Personalratsarbeit für uns nicht nur ein kurzfristiges Strohfeuer, um zu gewinnen, sondern ein kontinuierlicher Prozess.

Liebig: Es ist wirklich unkompliziert, seine Stimme abzugeben, vor allem durch die kostenlose Briefwahl. Oft können Kolleginnen und Kollegen direkt in der Dienststelle teilnehmen, wenn die Wahlvorstände vorbeikommen, die Unterlagen mitbringen und auch gleich wieder mitnehmen. Dienstliche Abläufe werden also nicht dadurch unterbrochen, dass jemand ins Wahllokal fahren muss.

Schumacher: Jeder guckt sich die Favoriten seiner Gruppe aus. Beamte setzen ihre Kreuze für Beamte und Tarifbeschäftigte damit für Tarifbeschäftigte. Man hat immer so viele Stimmen, wie im jeweiligen Personalrat von der jeweiligen Gruppe vertreten sind. Ausgezählt werden die Mandate nach dem auch für politische Wahlen angewandten mathematischen D’Hondt-Verfahren, einem Verhältniswahlprinzip. Das Ergebnis steht am Folgetag fest.

Vielen Dank für das Interview

Personalrat und Gewerkschaft – alles Eins oder worin liegt der Unterschied?

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