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Pressemitteilung

GdP: Rückschlag im Kampf gegen Alkoholmissbrauch und Gewalt

Düsseldorf.

Als einen Rückschlag im Kampf gegen den zunehmenden Alkoholmissbrauch in der Öffentlichkeit hat der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter, die vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof erzwungene Rücknahme des Alkoholverbotes in Freiburg bezeichnet.

Richter: „Es ist unverständlich, dass Verwaltungsrichter öffentliche Saufgelage, die immer mehr mit Vandalismus, Pöbeleien und Gewalt einhergehen, als Freiheitseinschränkung bezeichnen. Wie steht es mit der Freiheit und dem Schutz von betroffenen Anwohnern und normalen Bürgern, die gezwungen werden, um solche Orte einen weiten Bogen zu machen?“
Alkoholkonsum und Kriminalität seien, so der Gewerkschaftsvorsitzende, untrennbar miteinander verbunden, Straftaten unter Alkoholeinfluss hätten erheblich zugenommen. Richter: „Auch die zunehmende Gewalt gegen einschreitende Polizeibeamtinnen und –beamte geht vielfach von alkoholisierten Tätern aus.“
Niemand, so Richter, habe etwas gegen fröhliche Feiern aber „…dem Hang, alles in Exzesse auf Kosten anderer ausarten zu lassen, muss ein Riegel vorgeschoben werden.“
Nach dem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes sei nun der Gesetzgeber in der Pflicht. Richter: “Die Justizminister in den Ländern müssen nun einwandfreie Rechtsgrundlagen schaffen, die Alkoholverbote in der Öffentlichkeit ermöglichen.“
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