Angesprochen sind hier Kolleginnen und Kollegen, die aktiv in den Wahlvorständen zur Wahl der Personalräte 2024 sein werden.
Inhaltlich geht es um die systematische Vorbereitung aller rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen zur Umsetzung der Wahl.
Die Teilnahme wird über §42.5 LPVG organisiert.
Dies bedeutet, dass du eine entsprechende Beschlusslage des örtlichen Personalrates herbeiführst und dies entsprechend deiner Behörde anzeigst.