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Bereitschaftszeiten des G7-Einsatzes in Elmau werden 1:1 vergütet

Bereitschaftszeiten des G7-Einsatzes in Elmau werden 1:1 vergütet - Foto: GdP

Die Bereitschaftszeiten für Polizeibeamte aus NRW, die im Rahmen des G7-Gipfels in Elmau eingesetzt werden, werden in voller Höhe als Freizeitausgleich vergütet. Das hat die GdP in Gesprächen mit Innenminister Ralf Jäger (SPD) durchgesetzt. Mit der Zusage des Innenministers ist gewährleistet, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht nachträglich gegenüber dem Land als Bittsteller auftreten müssen, wie das bei anderen Einsätzen in der Vergangenheit immer wieder der Fall war.

Damit Elmau kein Einzelfall bleibt, versucht die GdP schon seit längerer Zeit mit Hilfe von Musterklagen eine Regelung durchzusetzen, nach der die Bereitschaftszeiten, die in geschlossenen Einsätzen geleistet werden, generell als Arbeitszeit anerkannt werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es in Niedersachsen. Dessen Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte bereits im vergangenen Jahr mit der GdP Niedersachsen vereinbart, dass die Bereitschaftszeiten, die zwischen 2005 und 2011 während der Castor-Transporte angefallen sind, 1 : 1 vergütet werden. Auch bei künftigen länderübergreifenden Einsätzen soll in Niedersachsen so verfahren werden. Eine vergleichbare, auf NRW bezogene generelle Regelung verweigert Innenminister Jäger bislang, obwohl juristisch an der Anerkennung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit kein Weg vorbei führt.
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