Bereitschaftszeiten des G7-Einsatzes in Elmau werden 1:1 vergütet
Damit Elmau kein Einzelfall bleibt, versucht die GdP schon seit längerer Zeit mit Hilfe von Musterklagen eine Regelung durchzusetzen, nach der die Bereitschaftszeiten, die in geschlossenen Einsätzen geleistet werden, generell als Arbeitszeit anerkannt werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es in Niedersachsen. Dessen Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte bereits im vergangenen Jahr mit der GdP Niedersachsen vereinbart, dass die Bereitschaftszeiten, die zwischen 2005 und 2011 während der Castor-Transporte angefallen sind, 1 : 1 vergütet werden. Auch bei künftigen länderübergreifenden Einsätzen soll in Niedersachsen so verfahren werden. Eine vergleichbare, auf NRW bezogene generelle Regelung verweigert Innenminister Jäger bislang, obwohl juristisch an der Anerkennung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit kein Weg vorbei führt.