Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die ruhegehaltsfähigen Bezüge
Die bisher gewährte jährliche Sonderzahlung wird dabei gezwölftelt und in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Dies führt zu einer monatlichen Erhöhung der Bruttobezüge. Da die bisherige jährliche Sonderzahlung für die Versorgungsberechtigten geringer war, als für aktive Beamtinnen und Beamte, wird mit Hilfe sogenannter Absenkungsfaktoren sichergestellt, dass diese Leistung nur in dem bisherigen Umfang in die ruhegehaltfähigen Bezüge eingebaut wird.
Um eine Berechnungsgrundlage für die monatliche Erhöhung für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu haben, wurden die in Paragraph 5 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW) aufgeführten Absenkungs-Faktoren eingeführt.
In der nachfolgenden Übersicht sind die für die einzelnen Besoldungsgruppen der Polizei geltenden Absenkungsfaktoren aufgeführt.
Um eine Berechnungsgrundlage für die monatliche Erhöhung für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu haben, wurden die in Paragraph 5 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW) aufgeführten Absenkungs-Faktoren eingeführt.
In der nachfolgenden Übersicht sind die für die einzelnen Besoldungsgruppen der Polizei geltenden Absenkungsfaktoren aufgeführt.
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| monatliche Erhöhung um | Sonderzahlung Versorgungs- empfänger | monatliche Erhöhung um | entspricht einem Absenkungsfaktor von |
| 45 % |
| 39 % |
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| 30 % |
| 22 % |
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