Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, sollen die Bezüge der Beschäftigten der Länder im kommenden Jahr um 6 Prozent steigen, unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages. Diese Forderung haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der Deutsche Beamtenbund heute in Potsdam beschlossen. „Alle Beteiligten wissen, dass der öffentliche Dienst ohne eine deutliche Gehaltsteigerung nicht wettbewerbsfähig ist, deshalb müssen wir bei den Einkommen einen ordentlichen Sprung nach oben machen“, begründet GdP-Vorstandsmitglied Jutta Jakobs die Forderung der Gewerkschaften.
Das Forderungspaket der Länder beinhaltet für ihre Beschäftigten eine lange überfällige Anpassung an die Bezüge von Bund und Kommunen (TVöD). Die nach dem TV-L bezahlten Beschäftigten erhalten im Verhältnis zu den Angestellten des Bundes und der Kommunen rund 4 Prozent weniger Gehalt. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Die Beschäftigten des Landes machen keine schlechtere Arbeit als die nach dem TVöD bezahlten Kräfte“, betont Jakobs.
Die Tarifverhandlungen beginnen am 18. Januar in Potsdam. Die GdP geht davon aus, dass sie schnell zu einem Ergebnis führen werden. „Auch die Länder wissen, dass bereits am 14. Mai in Düsseldorf ein neuer Landtag gewählt wird. Und im September folgt die Bundestagswahl. Das wird die Verhandlungsbereitschaft sicher erhöhen“, erwartet Jakobs. Für NRW hat die Landesregierung bereits erklärt, dass der Tarifabschluss für die Beamten übernommen wird. Allerdings werden die Beamten drei Monate länger auf die Einkommenserhöhung warten müssen als die Tarifbeschäftigten.
Heute früh haben in ganz NRW Polizisten Schnelltests an die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ausgeliefert, damit die Schulen trotz steigender Corona-Zahlen nicht sofort wieder schließen müssen.
Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) plant das Düsseldorfer Innenministerium massive Kürzungen bei der Fortbildung für die Kriminalpolizei.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht davon aus, dass auf Grund des gestern von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekannt gegebenen neuen Impfplans in den kommenden vier Wochen der Großteil der knapp 30 000 Polizistinnen und Polizisten, die in NRW draußen auf der Straße im Einsatz sind, gegen Covid-19 geimpft sein wird.
Mehr als 60 000 Verdachtsfälle von Kinderpornografie werden jedes Jahr vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) in den USA an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet, weil die Täter aus Deutschland amerikanische Server genutzt haben.
Als krasse Fehlentscheidung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die heute von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekanntgegebene Entscheidung kritisiert, die Lehrer in NRW bevorzugt gegen Corona zu impfen und dafür den Schutz der Polizistinnen und Polizisten nach hinten zu schieben.
Immer häufiger werden in NRW Polizisten, die in Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt sind, von potentiellen Straftätern und ihren Unterstützern zu Hause aufgesucht und bedroht.
Auch in Zukunft müssen in NRW alle Aufgaben im Polizeigewahrsam, die mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang verbunden sind, von Polizisten wahrgenommen werden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die heute von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekanntgegebene Reihenfolge bei der Corona-Schutzimpfung, nach der der größte Teil der Polizisten erst in der zweiten Jahreshälfte geimpft werden soll, als krasse Fehlentscheidung kritisiert.
Als überfällig hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung von Innenminister Herbert Reul (CDU) bewertet, die Suspendierung von sieben Polizisten aus Essen, gegen die zu Unrecht wegen des Verdachts der Verbreitung rechtsradikaler Bilder ermittelt worden war, aufzuheben.
Fünf Tage nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die Suspendierung einer Essener Polizisten für rechtswidrig erklärt hat, die vor sieben Jahren in einer Chatgruppe eine Hitler-Parodie erhalten hat, hat das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) heute die Suspendierung von weiteren acht Mitglieder der sogenannten Essener Chatgruppe aufgehoben.
Nach der Aufhebung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber einer Polizeibeamtin sieht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) durch die Eilentscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt.
Nach einer in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Polizei die Einhaltung eines Tempolimits auch über eine längere Strecke messen und nicht nur punktuell.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den heute auf Initiative von CDU und FDP vom Landtag beschlossenen Antrag zur Stärkung der Wertebildung in der Polizei.