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GdP fordert Überprüfung der Massendatenabfrage

Foto: Lukas Maaßen/GdP
Foto: Lukas Maaßen/GdP

Die Ermittlungen der BAO Janus haben in den letzten Tagen zu großer medialer Aufmerksamkeit geführt. Wie zwischenzeitlich im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses des Landtages bestätigt wurde, wurden im Rahmen der Ermittlungen 12.700 Rufnummern erfasst und verbreitet. Hierbei handelt es sich neben den Rufnummern von unbescholtenen Kolleginnen und Kollegen, auch um solche von besonders geschützten Personengruppen wie Sozialen Ansprechpartnern, Gleichstellungsbeauftragen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalratsmitgliedern. Im Nachgang zu den Entwicklungen haben sich viele Kolleginnen und Kollegen bei uns gemeldet und haben ihre Sorgen darüber geäußert, ebenfalls ungewollt und unverschuldet Teil der Ermittlungen geworden zu sein.

Fehlerkultur leben!

Die GdP hat die Entwicklungen zum Anlass genommen, die Maßnahmen mit Blick auf die Rechtmäßigkeit und insbesondere die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich noch im Mai 2020 mit der Frage beschäftigt, wann eine solche Datenabfrage rechtmäßig ist und hat konstatiert, dass an die Verhältnismäßigkeit hohe Anforderungen zu stellen sind.
Die GdP unterstützt alle Ermittlungen, die zur Verfolgung von verfassungsfeindlichen Inhalten führen. Die Ermittlungen müssen sich dabei allerdings immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen. Aus diesem Grunde haben wir den Landesbeauftragten für Datenschutz angeschrieben und ihn zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen aufgefordert. Eine gesunde Fehlerkultur erfordert es, auch das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen. Ziel muss es sein, dass sich die durchgeführten Ermittlungen immer an Recht und Gesetz orientieren und sich im verhältnismäßigen Rahmen bewegen.
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