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Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - Foto: GdP

Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind in Zukunft in NRW bei Besoldung und Versorgung mit Beamten gleichgestellt, die in einer Ehe leben. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Landesregierung beschlossen hat. Die Neuregelung betrifft insbesondere die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung und den Familienzuschlag. Da bereits in zahlreichen anderen Bereichen eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaften vollzogen worden ist, soll die Gleichstellung im Beamtenrecht rückwirkend zum 1. Januar 2005 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wurden eingetragene Lebenspartnerschaften auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt.

Mit dieser Gesetzesinitiative folgt die neue Landesregierung einer Forderung der GdP, die bereits im September 2003 an den damaligen Innenminister des Landes NRW, Fritz Behrens (SPD), mit der Bitte um eine entsprechende Initiative auf Bundesebene herangetreten war.
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