Pressemitteilung
Konkretisierung hilft dem Polizeigesetz

„Dass die Gefahr eines Terroranschlags nicht mehr reichen soll, um einen Tatverdächtigen auch längerfristig in Präventivhaft nehmen zu können, ist ein Fehler“, warnte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens heute während der Landtagsanhörung. In ihrer Stellungnahme weist die GdP darauf hin, dass selbst das Bundesverfassungsgericht in seinem viel beachteten Urteil zum BKA-Gesetz bei einem drohenden Terroranschlag weitgehende Überwachungsmaßnahmen als zulässig angesehen hat. „Angesichts der Vielzahl der Opfer bei einem drohenden Terroranschlag wäre es eigentlich zu erwarten gewesen, dass terroristische Gefährder auch präventiv in Haft genommen werden dürfen“, bedauert Mertens.
Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der sogenannten Quellen-TKÜ. Bei der „Sauerland-Gruppe“ ist es der Polizei gelungen, unbemerkt von den Tätern brisante Flüssigkeiten, mit deren Hilfe ein Terroranschlag verübt werden sollte, gegen harmlose Substanzen auszutauschen. „Warum soll das in der virtuellen Welt nicht zulässig sein?“ fragte Mertens. „Bei einem Terrorverdächtigen könnte die Polizei z.B. eine Software auf das Smartphone des potentiellen Attentäters installieren, mit deren Hilfe die geplante Fernauslösung einer Bombe verhindert wird.“
Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der sogenannten Quellen-TKÜ. Bei der „Sauerland-Gruppe“ ist es der Polizei gelungen, unbemerkt von den Tätern brisante Flüssigkeiten, mit deren Hilfe ein Terroranschlag verübt werden sollte, gegen harmlose Substanzen auszutauschen. „Warum soll das in der virtuellen Welt nicht zulässig sein?“ fragte Mertens. „Bei einem Terrorverdächtigen könnte die Polizei z.B. eine Software auf das Smartphone des potentiellen Attentäters installieren, mit deren Hilfe die geplante Fernauslösung einer Bombe verhindert wird.“