Kripo-Workshop: Sonderkuren auch für die Direktion K

Die Belastungen der Kolleginnen und Kollegen in der Polizei NRW sind vielfältig, körperlich wie mental. Der Dienstherr bietet daher als Element vorbeugender Gesundheitsvorsorge Sonderkuren an, um diesen Belastungen zu begegnen. Was gut gedacht ist, scheitert in der Umsetzung allerdings an zu engen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kuren. Der entsprechende Runderlass, der an die Verordnung über die freie Heilfürsorge anknüpft, übersieht an dieser Stelle den Bereich der Kripo vollkommen.
Forderung: Berechtigtenkreis muss ausgeweitet werden
Die Herausforderungen, denen sich die Kolleginnen und Kollegen der Direktion K in ihrem täglichen Dienst gegenübersehen, haben viele Facetten: Hoher Vorgangsdruck, regelmäßige zusätzliche Dienste und höchst belastende Vorgänge. All diese Faktoren können kurz- oder langfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zur Dienstunfähigkeit führen. Die GdP hat diesen Umstand zum Anlass genommen, Innenminister Reul in einem Schreiben dazu aufzufordern, auch die Kolleginnen und Kollegen der Kripo in den Berechtigtenkreis der Sonderkuren aufzunehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass möglichen Erkrankungen zuvorgekommen wird.Kripo-News zum Download.