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Pressemitteilung

LPVG-Eckpunktepapier bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück

Frank Richter und Innenminister Jäger am Tag der Ministerpräsidentenwahl - Foto: GdP
Düsseldorf.

Entgegen den im Landtagswahlkampf abgegebenen Versprechen, stellt das aktuell vorliegende Eckpunktepapier des Innenministeriums die von der Vorgängerregierung eingeschränkte Mitbestimmung im öffentlichen Dienst nicht vollständig wieder her. So sollen auch in Zukunft Organisationsänderungen in den Behörden nicht der Mitbestimmung unterliegen. Auch die Privatisierung staatlicher Leistungen soll weiter der Mitbestimmung der Personalräte entzogen werden. In Behörden mit dezentraler Organisationsstruktur soll es zudem auch weiterhin keine Teilpersonalräte geben. Die 2007 von Schwarz/Gelb verkürzten Beratungsfristen der Personalräte sollen nicht verlängert, neue Tatbestände, insbesondere im Bereich der Datenverarbeitung, nicht ins Gesetz aufgenommen werden. „Damit bleibt Rot/Grün weit hinter den berechtigten Erwartungen der Gewerkschaften zurück, alle von Schwarz/Gelb durchgesetzten Einschränkungen der Mitbestimmung rückgängig zu machen und das LPVG zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, kritisiert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Frank Richter. „Dem Innenministerium liegt ein Gesetzentwurf des DGB zum LPVG vor, der keine ausreichende Beachtung gefunden hat. Das vorliegende Eckpunktepapier wird der vor der Wahl gemachten Zusage, das LPVG auf der Basis des Gesetzes von vor dem 17.10.2007 weiterzuentwickeln, nicht gerecht.“

Die unterschiedlichen Auffassungen von Gewerkschaften und SPD wurden gestern auf einer von der SPD-Landtagsfraktion durchgeführten Personalrätekonferenz deutlich. „Von der gestrigen Veranstaltung ist aber auch ein Signal ausgegangen, dass nunmehr weitere Dialogrunden über die Inhalte der LPVG-Reform stattfinden sollen. Dies ist ein positives Signal“, sagte Richter. „Die GdP erwartet, dass es jetzt tatsächlich zu den von den Gewerkschaften geforderten Nachbesserungen kommen wird.“
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