NRW zahlt Arbeitgeberzuschuss für Entgeltumwandlung
Gute Nachrichten für Tarifbeschäftigte

Rückwirkende Zahlung in NRW zum 01.01.2022
Eine tarifvertragliche Vereinbarung über den Zuschuss zur Entgeltumwandlung ist in der Vergangenheit am Widerstand der TDL gescheitert, welche den Arbeitgeberzuschuss prozentual absenken wollte. Dies wurde von der GdP und den DGB - Mitgliedsgewerkschaften aber abgelehnt. Dabei vertritt der Arbeitgeber die Auffassung, der Arbeitgeberzuschuss sei eine freiwillige Leistung. Die GdP und die DGB-Gewerkschaften sind hier anderer Meinung und haben die Zahlung in Höhe von 15 % durchgesetzt. Seitens des Finanzministeriums in NRW wurde uns nun auf unsere Nachfrage mitgeteilt, dass das Land NRW die Zahlung an die VBL im Dezember rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 veranlasst hat. Das Jahr 2023 fängt daher für den Tarifbereich mit dieser guten Nachricht an.Tarif-News zum Download.