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Pressemitteilung

Tabubruch des Innenministeriums muss verhindert werden!

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.

Nach Plänen des Düsseldorfer Innenministeriums sollen in Zukunft in NRW Tarifbeschäftigte im Polizeigewahrsam alle Aufgaben übernehmen können, die bislang Polizisten vorbehalten sind. Die Tarifbeschäftigen sollen nicht nur bei der Umsetzung freiheitsentziehender Maßnahmen mitwirken, sondern auch unmittelbaren Zwang ausüben dürfen. Das geht aus einem Entwurf des Innenministeriums für eine neue Gewahrsamsvollzugsverordnung hervor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in den Plänen von Innenminister Herbert Reul einen Tabubruch, der verhindert werden muss.

„Der Ansatz, ausgerechnet im grundrechtssensiblen Bereich des Gewahrsams Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) durch Angestellte zu ersetzen, ist nicht nachvollziehbar“, heißt es in einer heute an das Innenministerium verschickten Stellungnahme der GdP. „Freiheitsentziehende Maßnahmen gehören aus guten Gründen zum Kernbereich vollzugspolizeilicher Aufgaben“, betont die Gewerkschaft.

In ihrer Stellungnahme weist die GdP zudem auf die spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse von Polizeivollzugsbeamten hin, über die die Tarifbeschäftigten nicht verfügen. „Das im Gewahrsam eingesetzte Personal kommt regelmäßig mit Konfliktsituationen in Berührung, die höchste Ansprüche stellen. Hier auf Angestellte zu setzen, ohne sich über deren Ausbildung Gedanken zu machen, ist nicht zielführend.“

Darüber hinaus weist die GdP darauf hin, dass die geplante Übertragung polizeilicher Kernaufgaben auf Tarifbeschäftigte im Widerspruch zu den sonstigen Regelungen des Polizeigesetzes steht, in denen ausdrücklich die Grundrechtsrelevanz der getroffenen Maßnahmen im Vordergrund steht. „Im Polizeigesetz sind für grundrechtsrelevante Eingriffe mit guten Argumenten erhöhte Anforderungen an die Bestimmtheit und die gesetzliche Regelungsebene vorgesehen“, heißt es in der Stellungnahme der GdP. „Dazu passt es nicht, wenn gleichzeitig die Anforderungen an das Personal, das diese Grundrechtseingriffe durchführen soll, abgeschwächt werden sollen. Selbst im Strafvollzugsgesetz NRW sind in §96 wesentlich restriktivere Regelungen enthalten, als sie jetzt im Polizeigewahrsam geplant sind.“


Stellungnahme der GdP
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