Verwaltungsermittlungen rund um Lügde: Fragen an die Datenschutzbeauftragte
„Als Gewerkschaft der Polizei teilen wir die Auffassung, dass die Vorgänge rund um die Ermittlungen zu den Missbrauchsfällen in Lügde aufgeklärt werden müssen, und dass dort, wo es zu Fehlverhalten gekommen ist, dieses auch zu sanktionieren sein wird. Unsere Aufgabe als Gewerkschaft ist es aber auch, darauf zu achten, dass für die Aufarbeitung rechtsstaatliche Maßstäbe gelten“, betont GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens in seinem Schreiben an die Landesdatenschutzbeauftragte.
Die GdP hat deshalb der Datenschutzbeauftragten des Landes mehrere Fragen gestellt, ob das Vorgehen des Innenministeriums im Fall Lügde durch die Rechtslage gedeckt ist.
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