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Verwaltungsermittlungen rund um Lügde: Fragen an die Datenschutzbeauftragte

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.

Lügde darf sich nicht wiederholen. Deshalb muss die Frage, warum den ersten Hinweisen auf den massenhaften sexuellen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im Kreis Lippe nicht sofort nachgegangenen wurde, lückenlos aufgeklärt werden. Das hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bereits unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals gefordert. Bei der Aufklärung müssen aber rechtsstaatliche Maßstäbe gelten. Weil der Verdacht besteht, dass dieser Grundsatz in den vergangenen Wochen verletzt worden ist, hat sich die GdP in den letzten Tagen an die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW gewandt.

„Als Gewerkschaft der Polizei teilen wir die Auffassung, dass die Vorgänge rund um die Ermittlungen zu den Missbrauchsfällen in Lügde aufgeklärt werden müssen, und dass dort, wo es zu Fehlverhalten gekommen ist, dieses auch zu sanktionieren sein wird. Unsere Aufgabe als Gewerkschaft ist es aber auch, darauf zu achten, dass für die Aufarbeitung rechtsstaatliche Maßstäbe gelten“, betont GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens in seinem Schreiben an die Landesdatenschutzbeauftragte.

Die GdP hat deshalb der Datenschutzbeauftragten des Landes mehrere Fragen gestellt, ob das Vorgehen des Innenministeriums im Fall Lügde durch die Rechtslage gedeckt ist.

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