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Dafür setzen wir uns ein

Die Polizei steht vor massiven Herausforderungen. Nicht nur durch neue Kriminalitätsformen, sondern auch durch die Digitalisierung der gesamten Gesellschaft und durch den demografischen Wandel. Diesen Prozess wollen wir aktiv gestalten.

Fünf Ziele stehen für die Personalräte der GdP im Vordergrund:
    • Die Digitalisierung der Polizei für eine spürbare Arbeitsentlastung nutzen!
    • 35 Stunden sind genug!
    • Attraktive Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven für alle Beschäftigte der Polizei durchsetzen!
    • Gesundheitsschutz nachhaltig stärken!
    • Gutes Geld für gute Arbeit

Darum geht es uns im Detail

1. Die Digitalisierung der Polizei für eine spürbare Arbeitsentlastung nutzen!


Die Digitalisierung wird in den nächsten Jahren die Arbeit der Polizei grundlegend verändern. Von neuen Strategien zur Gefahrenabwehr über die Bekämpfung der Cyberkriminalität bis zur Verkehrsunfallaufnahme. Bei der Digitalisierung geht es aber um viel mehr als die Einführung einer neuen Technik. Wir fordern, dass die Digitalisierung auch für eine nachhaltige Arbeitsentlastung bei der Polizei genutzt wird.

Deshalb setzen sich die Personalräte der GdP dafür ein, dass

    • die Beschäftigten bei allen Veränderungsprozessen beteiligt werden. Von der ersten Planung bis zur Beschaffung und Evaluierung,
    • die Möglichkeiten zur Telearbeit und zu mobiler Arbeit offensiv genutzt werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege zu ermöglichen,
    • die Fortbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet werden, damit die Beschäftigten mit den Veränderungsprozessen Schritt halten,
    • die Nutzung digitaler Lernformen nicht für eine Absenkung des Qualitätsstandards in der Aus- und Fortbildung missbraucht wird
    • Prozesse und Zuständigkeiten nur dann zentralisiert werden, wenn dadurch nachhaltige Vorteile erzielt werden können und die Nähe zu den Anwenderinnen und Anwendern nicht verloren geht,
    • die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen, die durch die neue Technik entfallen, die Chance erhalten, sich durch berufsbegleitende Qualifizierung neue Arbeitsfelder zu erschließen,
    • digitale Arbeitsmittel, insbesondere mobile Lösungen, allen Beschäftigten zur Verfügung stehen, für deren Aufgabenerfüllung das sinnvoll ist.

2. 35 Stunden sind genug!

Arbeit und Freizeit müssen wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden. Wir brauchen nicht nur einen Abbau krankmachender Schichtdienstmodelle, sondern auch eine deutliche Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Deshalb fordern wir:
    • Die krankmachenden, überlangen Arbeitszeiten müssen endlich vom Tisch! Steigende Beschäftigtenzahlen bei der Polizei eröffnen hierfür Spielräume. 35 Stunden sind genug!
    • Der dauernden Arbeitsüberlastung muss durch eine rigorose Priorisierung von Aufgaben zugunsten der allgemeinen Aufgaben der Polizei ein Riegel vorgeschoben werden! Sonderprojekte und Zusatzaufgaben können nur noch dann übernommen werden, wenn tatsächlich freie Ressourcen zur Verfügung stehen.
    • Alle Beschäftigten bei der Polizei müssen einen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen arbeitsmedizinischen Vorsorge, zum Dienstsport und zu Entlastungskuren bekommen.
    • Die neue Rahmenvereinbarung zu BGMPol muss endlich mit Leben gefüllt werden.
    • Die Beschäftigten müssen selbst entscheiden können, ob sie mehr Freizeit haben möchten. Deshalb wollen wir als ersten Schritt durchsetzen, dass es bei der Polizei wieder einen Anspruch auf Sabbaticals und voraussetzungslose Teilzeit gibt.
    • Weiter werden wir uns dafür einsetzen, dass bei jeder Tarif- oder Besoldungsrunde individuelle Wahlmöglichkeiten für die Beschäftigten bei der Gestaltung des Verhältnisses zwischen Arbeitszeit und Freizeit geschaffen werden.
    • Und wir brauchen endlich Langzeitarbeitszeitkonten bei der Polizei!
    • Besondere Belastungen, etwa im Schichtdienst, müssen durch eine Arbeitszeitreduzierung ausgeglichen werden.
    • Bei Zeitzuschlägen streben wir einen Gleichklang zwischen den Tarifbeschäftigten und den Beamtinnen und Beamten an.

3. Attraktive Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven für alle Beschäftigte der Polizei durchsetzen!

In Zeiten des demographischen Wandels lässt sich gutes Personal nur durch gute Arbeitsbedingungen gewinnen und halten. Deshalb brauchen wir in allen Arbeitsbereichen der Polizei attraktive Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven.

Wir fordern:
    • Eine Ausweitung des Stellenanteils A 12 und A 13 auf 35 Prozent, so wie das in der Finanzverwaltung längst üblich ist.
    • Eine deutliche Ausweitung des Stellenanteils im höheren Dienst auf drei Prozent, wie in anderen Bundesländern. Dazu ist sowohl der Ausbau der Modularen Qualifizierung als auch die Bereitstellung von mehr Studienplätzen an der DHPol erforderlich.
    • Die Öffnung der B-Besoldung für herausgehobene Funktionen des höheren Dienstes.
    • Die deutliche Ausweitung des Angebots eigener Ausbildungsplätze bis hin zum Dualen Studium mit einer Übernahmegarantie im Anschluss.
    • Die zeitnahe Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung im Tarifbereich.
    • Die Schaffung von Möglichkeiten zur berufsbegleitenden Weiterbildung für alle Beschäftigten - von der Einführungsfortbildung für Regierungsbeschäftigte bis zum berufsbegleitenden Studium.
    • Die jährliche Ausbildung von mindestens 100 Regierungsinspektorinnen und -inspektoren bei der Polizei.
  • Die Weiterentwicklung von geeigneten Beschäftigten muss Vorrang vor der Einstellung externer Bewerber haben.


4. Gesundheitsschutz nachhaltig stärken!
  • Alle Beschäftigten bei der Polizei haben ein Recht darauf, dass ihr Arbeitsplatz so gestaltet ist, dass sie bis zum Alter ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen arbeiten können. Deshalb muss der Gesundheitsschutz bei der Polizei deutlich verbessert werden – von der besseren Körperschutzausstattung bis zum höhenverstellbaren Schreibtisch.

Wir fordern:
    • Alle Stellen bei der Polizei müssen im Haushalt so mit Sachmitteln hinterlegt werden, dass für die Beschäftigten alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
    • Wenn Regierungsbeschäftigte im öffentlichen Raum gemeinsam mit Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten tätig werden, müssen sie einen Zugang zu der für ihre Aufgabe erforderliche Schutzausstattung haben.
    • Arbeitsplätze ohne Gefährdungsbeurteilung darf es bei der Polizei NRW nicht mehr geben.
    • Beschäftigte müssen einen besseren Zugang zu psychologischer Betreuung haben.
    • Bei allen Beschäftigten muss sich die Ausstattung an der konkreten Tätigkeit orientieren. Von der Schutzkleidung für Tarifbeschäftigte mit Tätigkeiten im Außendienst bis zur Anstoßkappe bei der technischen Verkehrskontrolle.
    • Zu einer modernen Ausstattung für Streifenwagen gehören ein Distanz-Elektroimpulsgerät und ein CO-Warner.
    • Einsatz- und Tragezeiten von Körperschutzausstattung müssen unter stärkerer Berücksichtigung des Arbeitsschutzes festgelegt werden.
    • Grundsätzlich muss an jedem Arbeitsplatz die Möglichkeit zur Nutzung eines Videokonferenzsystems vorhanden sein.
  • Aufgaben in der Dienststelle sind vorrangig mit eigenem Personal zu bewältigen. Das muss von der Reinigungskraft bis zur IT-Spezialistin gelten.


5. Gutes Geld für gute Arbeit!

Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Hier gibt es bei der Polizei deutlichen Nachholbedarf – von den Zulagen bis hin zur Eingruppierung.

Wir fordern:
    • A 11 muss zum neuen Eingangsamt werden! Und die B-Besoldung muss deutlich ausgeweitet werden! Damit sich die Bezahlung bei der Polizei nicht länger an der Untergrenze des verfassungsrechtlich gerade noch zulässigen bewegen,
    • eine Verdoppelung der Polizeizulage,
    • die Einführung einer Amtszulage für Verwaltungsbeamte im Polizeidienst,
    • die Erhöhung und Dynamisierung aller Zulagen, insbesondere im Schichtdienst,
    • die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale,
    • die Zahlung einer Zulage für Regierungsbeschäftigte, die als Ausbilder tätig sind,
    • die Nutzung aller tariflichen Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften,
    • die Abschaffung des Stichtags für die Sonderzahlungen,
    • gleiche Bezahlung für Regierungsbeschäftigten bei Land und Kommunen,
    • einen Bestandsschutz für Tarifbeschäftigte, deren aktuelle Tätigkeit nicht ihrer Eingruppierung entspricht,
  • die Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Wiedereinführung einer Beihilfe für alle Regierungsbeschäftigten.
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