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Zusätzlicher Freizeitausgleich für Elmau-Kräfte!

Foto: Holger Dumke/GdP
Foto: Holger Dumke/GdP

Der Einsatz beim G7-Gipfel im bayrischen Elmau im Juni hat den Polizistinnen und Polizisten vor Ort teilweise unheimlich viel abverlangt. Ob drückende Hitze, Starkregen oder Hagel: Kräfte aus Nordrhein-Westfalen harrten gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet Tag und Nacht bei mitunter extremen Wetterlagen aus und hatten teils weite Wege zurückzulegen.

Einsatz der GdP und des PHPR zeigt Wirkung


Hierüber machte sich ein Team der GdP NRW vor Ort ein genaues Bild. Neben einer Einsatzbetreuung der Kräfte lag der Fokus auf persönlichen Gesprächen, in denen Kolleginnen und Kollegen ihre Erfahrungen dem GdP-Landesvorsitzenden Michael Mertens und dem PHPR-Vorsitzenden Markus Robert gegenüber schilderten. Diese Eindrücke wurden anschließend ohne Umwege in das Innenministerium transportiert.
Das Ministerium hat diese Kritik aufgegriffen und nun mit einem Erlass angeordnet, dass den Kräften aus NRW, die in Elmau eingesetzt waren, ein zusätzlicher Freizeitausgleich in Höhe von einem Tag gewährt wird.

GdP-Position: 1:1-Vergütung

Dass das Ministerium auf die Kritik der GdP und des PHPR reagiert und zusätzlichen Freizeitausgleich gewährt, ist begrüßenswert. Losgelöst von Einzelmaßnahmen muss grundsätzlich überdacht werden, wie Dienst- und Ruhezeit definiert und abgegrenzt werden. Wenn de facto eine ständige Einsatzbereitschaft vorliegt, muss in diesen Fällen über eine 1:1-Vergütung der Dienstzeiten gesprochen werden. Wie es geht, zeigen andere Bundesländer: Niedersachsen, das Saarland und Sachsen-Anhalt haben für die in Elmau eingesetzten Kolleginnen und Kollegen eine 1:1-Vergütung angeordnet. Nur durch diese Regelung kann gewährleistet werden, dass den enormen Belastungen unserer Kräfte während Großeinsätzen angemessene und notwendige Erholungsphasen gegenüberstehen. Hierfür wird sich die GdP weiter einsetzen.


Wir informieren euch über die konkrete Ausgestaltung des Freizeitausgleichs, sobald der Erlass vorliegt!

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