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Tarifpolitik

9 500 der 57 800 Beschäftigten der Polizei in NRW sind Tarifbeschäftigte. Für sie ist die GdP besonders wichtig. Denn die GdP ist die einzige Gewerkschaft bei der Polizei, die bei den Tarifverhandlungen der Länder für den öffentlichen Dienst mit am Verhandlungstisch sitzt.

Eingruppierung und Gehalt der Tarifbeschäftigten der Länder sind in einem eigenen Tarifvertrag geregelt, dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Er gilt mit Ausnahme von Hessen für alle Bundesländer.

Tarifverträge haben eine überragende Bedeutung für eine angemessene Gestaltung der Arbeitsverhältnisse von Tarifbeschäftigten, denn die gesetzlichen Regelungen enthalten nur Mindestbedingungen. Tarifverträge sind das zentrale Mittel zur Durchsetzung von Verbesserungen eurer Arbeits- und Lebensbedingungen!

Verhandlungspartner des TV-L sind auf Seite der Gewerkschaften neben der GdP auch die anderen ÖD-Gewerkschaften im DGB, ver.di und GEW, und die Tarifunion im Deutschen Beamtenbund. Damit die Interessen der Beschäftigten bei der Polizei nicht zu kurz kommen, gibt es beim GdP-Landesbezirk NRW extra eine eigene
Tarifkommission. Sie bereitet die Forderungen für die Große Tarifkommission der GdP für die Verhandlungen mit den Arbeitgebern über den TV-L vor und koordiniert die tarifpolitischen Initiativen der GdP auf Landesebene.

Mehr Infos zur Tarifpolitik: Camilla Ruppert, Tel. 0211/29 10 1-54, E-Mail:
camilla.ruppert@gdp-nrw.de oder Petra Morawietz, Tel. 0211/29 10 1-14, E-Mail: petra.morawietz@gdp-nrw.de

Tarif-News

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