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Regelungen zur „größtmöglichen Verfügbarkeit“ festgelegt

LFA BP begrüßt das erzielte Ergebnis

Nachdem man bei den diesjährigen besonderen Einsatzlagen festgestellt hatte, dass die Regelungen zur „größtmöglichen Verfügbarkeit (g.V.)“ in den Behörden unterschiedlich ausgelegt wurden (siehe DP 11/2009), war es aus Sicht des LFA BP erforderlich, zukünftig einheitliche Standards festzulegen.

Aus diesem Grunde hat der LFA BP nochmals um ein Gespräch mit dem Einsatzreferenten, LPD Heinen, gebeten. Dieses Gespräch verlief in sehr konstruktiver Atmosphäre und der LFA BP nutze nochmals die Möglichkeit seine Position zur g.V. darzustellen. Im Ergebnis wurde nachstehendes vereinbart:

1. Die Einsätze, für die das IM die g.V. anordnet, werden grundsätzlich bis zum 15.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr bekannt gegeben. Für 2010 hat das Innenministerium dies bereits für folgende zu erwartende Einsatzmaßnahmen umgesetzt:
    - Verschiedene Einsatzanlässe zum 01. Mai in mehreren Ländern (30.04. bis 02.05)
    - Loveparade in Duisburg (23. Bis 25.07.) und
    - Versammlungen in Dortmund (04.09.)

2. Je frühzeitiger die g.V. angeordnet wird, desto größer werden die tatsächlichen Stärken sein. Dabei wird von einer Mindeststärke von 1 BPH mit zwei Zügen und einer Gruppe ausgegangen, die grundsätzlich nicht unterschritten wird.

3. Die g.V. kann unabhängig von der voraussichtlichen Einsatzdauer (Tage) angeordnet werden.

4. Beim Bekanntwerden aktueller Einsatzlagen, kann die g.V. auch zu einem späteren Zeitpunkt angeordnet werden. In diesem Fall gilt, dass die genehmigten Urlaubsgesuche bestehen bleiben und alle anderen Dienstfreianträge gestrichen werden. Die bedeutet, dass hierbei auch die Mindeststärke von 97 Beamten/Innen unterschritten werden kann.

5. Die vereinbarten Regelungen werden zunächst im Jahr 2010 zu Grunde gelegt und zum Ende des Jahres überprüft.

Adi Plickert, zuständiges GVS -Mitglied:“ Wieder einmal hat sich gezeigt, dass ein sachorientiertes und konstruktives Gespräch mehr Erfolg erzielt, wie der Gang zu den Gerichten. Mit dem jetzt erzielten Ergebnis, wird den persönlichen Interessen der Kollegen/Innen der Bereitschaftspolizei Rechnung getragen. Dies ist eine gute und weitsichtige Entscheidung, die insbesondere die aktuelle extreme Einsatzbelastung der Bereitschaftspolizei berücksichtigt. Aus diesem Grunde gilt unser Dank insbesondere dem Einsatzreferenten, LPD Heinen, der am Zustandekommen dieser Regelungen maßgeblich mitgewirkt hat"!
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