Am 1. und 2. März hat sich der Landesseniorenvorstand zu einer Klausurtagung getroffen. Neben den aktuellen gewerkschaftlichen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene ging es dabei unter anderem auch um die laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen. Das Ergebnis ist auch deshalb für NRW wichtig, weil bereits im Herbst die Verhandlungen über den TV-L folgen werden. Der Landesseniorenvorstand dringt darauf, dass die Senioren früh bei der Entwicklung der Forderungen der Gewerkschaften beteiligt werden.
. Böse Überraschung kurz vor Weihnachten: Diese Woche entscheidet der Düsseldorfer Landtag über die erste Tranche des milliardenschweren NRW-Hilfspaketes. Die Nöte der aktiven und ehemaligen Landesbeschäftigten angesichts extrem steigender Preise werden darin nicht berücksichtigt, kein Wort zu einer dringend benötigten Inflationsausgleichprämie. „Die schwarz-grüne Landesregierung wird ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin nicht gerecht“, klagt Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
m Rahmen des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das Land NRW hat von der Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht. Das ist aus Sicht der GdP nicht nachvollziehbar. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Preissteigerungen in allen Lebensbereichen, stellt die Beschäftigten vor die existenzielle Herausforderung mit gleichem Gehalt und gleicher Rente höhere Lebenshaltungskosten tragen zu müssen. Das wirkt sich in den niedrigen und mittleren Einkommen besonders gravierend aus.
Steigende Lebenshaltungskosten haben in den vergangenen Monaten auch die Kolleginnen und Kollegen in der Polizei stark belastet. Trotzdem sind die Pensionärinnen und Pensionäre bei der Energiepauschale bislang leer ausgegangen. Dabei wäre gerade für sie eine Entlastung zwingend erforderlich gewesen. Denn die Pflicht zur angemessenen Versorgung der Beamtinnen und Beamten endet nicht mit deren Eintritt in den Ruhestand.
Am Wochenende hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet auch die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende. Auch die Versorgungsempfänger:innen des Bundes wurden bedacht – nicht jedoch die Pensionäre:innen der Länder und Kommunen.
Die Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Ayla Çelik und Michael Mertens, haben heute Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gemeinsam aufgefordert, die von der Bundesregierung geplante Energiepauschale von 300 Euro auch an die Pensionäre zu zahlen. „Wer nicht mehr im aktiven Berufsleben steht, ist von den steigenden Energiepreisen besonders betroffen, weil er viel weniger Geld zur Verfügung hat. Dass die Initiative von Wüst, auch die Rentnerinnen und Rentner bei der Energiepauschale zu berücksichtigen, gestern im Bundesrat gescheitert ist, ist ein politischer Fehler“, betonen die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden. „Aber Wüst hat die Chance diesen Fehler im eigenen Land zu korrigieren und die Energiepauschale auch an die Pensionäre auszuzahlen. Dafür braucht er nur einen Landtagsbeschluss und keine Bundesratsmehrheit.“
Mit Anträgen zur Beibehaltung des Beihilferechts, zur besseren Absicherung der APS-Aktiven und zum Ausbau des Bildungsangebots für die Senioren ist heute Nachmittag die Landesseniorenkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden. Mit ihren Anträgen setzten die Vertreter der Seniorengruppe der GdP ein deutliches Signal, dass sie sich auch in Zukunft in die Diskussion über die Interessen der ehemaligen Beschäftigten bei der Polizei aktiv einmischen werden.
Wer bei der Polizei gearbeitet hat, bleibt ihr oft ein Leben lang verbunden. Auch über das Pensions- und Rentenalter hinaus. Nicht von ungefähr spielt deshalb die Seniorengruppe, die sich nicht nur um den Zusammenhalt der ehemaligen Beschäftigten der Polizei, sondern auch um deren soziale Belange kümmert, in der GdP eine besondere Rolle. Mehr als neun Jahre war Bernhard Heckenkemper (79), als Landesseniorenvorsitzender ihr wichtigstes Gesicht. Mit der Wahl von Udo Linnenbrink (64) zum neuen Landesseniorenvorsitzenden nimmt diese Aufgabe in Zukunft ein Vertreter der jüngeren Generation wahr.
Innenminister Herbert Reul hat am 15.07.2019 die ersten Ruhestandsausweise an 20 ehemalige Beschäftigte der Polizei ausgegeben. Zukünftig erhalten alle Beschäftigten bei Pensionseintritt bzw. bei Rentenbeginn automatisch diesen Ausweis im Scheckkartenformat.
Mittlerweile im vierten Jahr führt der Seniorenvorstand des BV Aus- und Fortbildung eintägige Informationsveranstaltungen nicht nur für Senioren durch. Neben einem jeweiligen Sonderthema werden Updates zu Vorsorge, Verfügungen, Beihilfe und Pflege angeboten. Die Kolleginnen und Kollegen erhalten so u.a. die Möglichkeit zu einer inhaltlichen Ergänzung und Aktualisierung der Seminare „Vorbereitung auf den Ruhestand.
Ehemalige Angehörige der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Regierungsbeschäftigte) sollen bei Pensions- bzw. Renteneintritt einen Ruhestandsausweis in Form einer Scheckkarte erhalten. Der Ruhestandsausweis soll die Wertschätzung und das Zugehörigkeitsgefühl der ehemaligen Kolleginnen und Kollegen zur Polizei auch nach dem aktiven Dienst steigern. Zudem soll den Ruheständlern durch den Ausweis die Kontaktaufnahme zu Polizeidienststellen erleichtert werden.
Am 19. und 20. März 2018 fand die 8. Bundesseniorenkonferenz in Potsdam statt. Die Konferenz stand unter dem Motto „Erfahrung gestaltet Zukunft“. Insgesamt nahmen 111 Delegierte aus allen GdP Landesbezirken teil. Mit seinen 23 Delegierten stellte NRW einen Großteil der Teilnehmer. Es wurden wie immer zahlreiche Anträge diskutiert, beschlossen und an den Bundesvorstand weitergeleitet.
Seit Mitte 2012 ist Bernhard Heckenkemper, 75, Vorsitzender der Seniorengruppe der GdP. Am 25. Oktober bestätigten ihn die 71 Vertreterinnen und Vertreter der GdP-Senioren einstimmig für vier weitere Jahre im Amt.
Seit März dieses Jahres haben viele Versorgungsempfängerinnen und -empfänger Post vom Landesamt für Besoldung und Versorgung erhalten. In dem Anschreiben wird darauf hingewiesen, dass auch Versorgungsempfänger die Möglichkeit haben, die Erfahrungsstufe, die Grundlage für die Berechnung ihrer Versorgungsbezüge ist, auf Antrag neu festsetzen zu lassen.
Bernd Kohl wurde auf der letzten Landesseniorenvorstandssitzung am 6. Februar 2017 zum stellvertretenden Landesseniorenvorsitzenden gewählt. Damit tritt er die Nachfolge von Klaus Hecker an, der völlig überraschend am 18. Dezember des vergangenen Jahres verstorben ist.
Für die vor dem 01.01.1990 in den Ruhestand getretenen Versorgungsempfänger ist die Polizeizulage nicht ruhegehaltfähig. Dies hat den Hintergrund, dass die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage erst im Januar 1990 eingeführt wurde und im Zeitpunkt der Berechnung der Versorgungsbezüge vor 1990 keine gesetzliche Grundlage vorhanden war.
Für Klaus Hecker mussten Entscheidungen klar, logisch und nachvollziehbar sein. Und es kam für ihn darauf an, den richtigen Ton zu reffen. Genau das konnte er gut. Im Pott sagt man: Er hat den Kopf richtig rum aufgeschraubt.
Das Berufsleben ist zu Ende, das Gewerkschaftsleben aber noch lange nicht! Wer bei der Polizei gearbeitet hat, schließt dort auch Freundschaften, und die halten oft ein Leben lang. In 56 der 61 Kreisgruppen der GdP gibt es deshalb eigene Seniorenvorstände. Sie stehen nicht nur mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um die Themen Versorgung, Beihilfe und Vorsorgevollmachten zur Seite, sondern organisieren auch regelmäßig Treffen und Ausflüge mit den früheren Kolleginnen und Kollegen. Was es gibt und wo es das gibt steht im Seniorenkalender 2017.
Zum 1. Januar tritt auf Grund des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 01.07.2016 eine wesentliche Änderung in der Zahlung der Bezüge ein. Die jährliche Sonderzahlung, die bisher im Dezember gezahlt worden ist, wird in die laufenden Bezüge eingerechnet.
Zu diesem Zeitpunkt ändern sich daher auch die Besoldungstabellen des Landes NRW für die ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Im vergangenen Jahr führte der Seniorenvorstand des BV Aus- und Fortbildung zwei Informationsveranstaltungen zu Themen Erben/Vererben und zu aktuellen Fragen zur Beihilfe durch. Bestärkt durch die positive Resonanz, wurden auch für 2016 zwei Seminare dieses Formats geplant.