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GdP im Dialog mit dem Inspekteur und dem Einsatzreferenten

Witten.

Am Freitag, den 25.09.2009 fand das diesjährige Landesseminar mit den Führungskräften (Abteilungsführung, Hundertschaftsführer und Leiter TEE) der Bereitschaftspolizei in Witten statt. Am Vormittag berichtete der Kollege Adi Plickert Aktuelles aus dem Bereich des Polizeihauptpersonalrates.

Im Einzelnen machte er Ausführungen zu den Themen:

Ø Aktueller Stand der Binnenmodernisierung der Polizei NRW
Ø Beförderungen g.D. in 2009
Ø Besoldungserhöhungen 2009
Ø Aktueller Stand in Sachen Funktionszuordnung g.D.
Ø Stand Digitaler Funk und neue Uniformen
Ø Aktuelle politische Landschaft
Ø Fortbildungserlass BP
Ø Aktueller Stand in Sachen Streichung von Erlassfrei
Ø Kräftegestellung BP bei der Anordnung der „größtmöglichen Verfügbarkeit“

Am Nachmittag stand den Teilnehmern der Inspekteur der Polizei Dieter Wehe sowie der Einsatzreferent LPD Bernd Heinen als Gesprächspartner zur Verfügung.
Herr Wehe nahm zunächst zur aktuellen Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus aus fachlicher und politischer Sicht Stellung. Er erläuterte weiter, dass man mit großer Sorge die steigende Gewaltentwicklung in der Gesellschaft, insbesondere gegen Polizeivollzugsbeamte/Innen beobachtet. Für 2008 wurde das LKA beauftragt, eine Auswertung vorzunehmen die Fakten zu den Tatzeiten, -bereichen, Anlässen, Altersstruktur und verletzten Personen verifiziert. Des weiteren beteiligt sich das Land NRW (Anm. Red. und die GdP-Bund) an einem beim KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt „Gewalt gegen Polizeibeamte“. Hierzu wird in Kürze ein Teil unserer Kollegen/Innen online bzw. persönlich in Form eines Fragebogens befragt. Der Inspekteur teilte mit, dass die Entscheidung gefallen sei, den Wachdienst mit Einsatzschutzhelmen und einem Einsatzmehrzweckstock (EMS-A-ausziehbar-) auszustatten. Abschließend berichtete er aus den Anhörungen im Innenausschuß des Landtages zu den Einsatzlagen Duisburg, Dortmund und Düsseldorfer-Altstadt.
Herr Heinen berichtete aus den Sitzungen im Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) sowie von der Tagung der Einsatzreferenten der Länder. Er teilte mit, dass sich die Einsatzreferenten darauf verständigt haben, Kräfte aus anderen Ländern weiterhin nur dann anzufordern, wenn die eigenen Kräfte der BP vollständig eingesetzt sind. NRW bleibt gegenüber den anderen Ländern auch bei seiner Philosophie, dass bei einer Kräfteanforderung ab 2 Hundertschaften diese mit einer NRW-Abteilungsführung einzusetzen sind. Im Anschluss entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, bevor man zum Thema „größtmögliche Verfügbarkeit“ kam. Wie vom LFA BP vorausgesagt, haben die bisher gewählten Verfahrensweisen (keine festen Quoten bzw. klare Definition) in den Behörden zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Wählte die eine Behörde eine Urlaubssperre, gab die andere Behörde 26 Kollegen/Innen Urlaub wogegen eine dritte Behörde nur 2 Urlaubsgesuche zuließ. Dies ist sowohl unter dem Einsatzgesichtspunkt aber insbesondere einer Gleichbehandlung an allen BP-Standorten nicht nachzuvollziehen.
Der LFA BP nutzte den Vormittag dazu, die Meinung der anwesenden Führungskräfte zu erfragen. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass angedachte Hundertschaftsstärken von 110 bzw. 115 in Folge von längeren Ausfallzeiten (Fehlquote, Schwangerschaft, Krankheit usw.) nicht zu stellen sind. Aus Sicht des LFA-BP und aller anwesenden Führungskräfte der BP sollten nachstehend Eckpunkte gelten:
1. Stichtagsregelung:
Die Ausrufung der „größtmöglichen Verfügbarkeit“ sollte einen zeitlichen Vorlauf haben. Aus Sicht des LFA-BP sollte ein Stichtag (der 15.11. des laufenden Jahres für das folgende Jahr) gesetzt werden, bis zu dem die „größtmögliche Verfügbarkeit“ für Einsatzanlässe für das folgende Jahr angeordnet werden kann. Ein späterer Zeitpunkt macht keinen Sinn, da zu diesem Zeitpunkt die groben Urlaubsplanungen in den Behörden abgeschlossen sind.
Werden größere Einsatzlagen nach der genehmigten Urlaubsplanung bekannt, kann auf die Formulierung verzichtet werden, da selbstverständlich alle Nichturlauber eingesetzt werden können.

Art der Einsätze:
Die „größtmögliche Verfügbarkeit“ sollte nur bei mehrtägigen Großeinsätzen angeordnet werden. Ob ein eintägiger Einsatzanlass diese Voraussetzungen erfüllt, ist aus Sicht des LFA BP fraglich.

2. Zeitdauer:
Insgesamt sollte die Gesamtzeit innerhalb eines Jahres, in der die größtmögliche Verfügbarkeit veranlaßt wird, zwei Wochen nicht überschreiten.

3. Zu stellende Kräfte:
Aus Sicht des LFA BP muss sowohl den herausragenden Einsatzlagen sowie der aktuellen Belastung der Bereitschaftspolizei Rechnung getragen werden. Normales Dienstfrei und das sog. Erlassfrei können bereits heute an Wochenenden (insbesondere Samstag) kaum gewährt werden. Aus diesem Grunde stellte die größtmögliche Verfügbarkeit eine weitere erhebliche Einschränkung der individuellen Lebensplanung der Angehörigen der Bereitschaftspolizei dar, da zu diesen Zeiten Dienstfrei und Urlaub kaum gewährt wird. Dies führt zwangsläufig zu einer Unzufriedenheit bzw. Demotivation in den Hundertschaften, wie sie in jüngster Zeit insbesondere durch die jungen Gruppenbeamten/Innen, massiv geäußert wurde.
Hat man beide Aspekte (Einsatzanlass und Belastung der Einsatzkräfte) im Fokus, erscheinen aus Sicht des LFA BP folgende Regelungen sinnvoll:
Bei Anordnung der größtmöglichen Verfügbarkeit bis zum Stichtag (15.11. des lfd. Jahres für das Folgejahr) sollte mindestens pro Hundertschaft folgende Kräftegestellung gewährleistet werden.

1 Hundertschaft ohne einen Zug plus eine Gruppe
Landesvorsitzender Frank Richter: „Wir sollten aufhören Wortspiele um einzelne Stärkezahlen (100 – 110 – 115) zu betreiben. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die bisher gewählten Strategien nicht zielführend waren, da sie völlig unterschiedlich ausgelegt wurden. Der jetzt durch die GdP gemachte Vorschlag (von 97 Beamten/Innen) wurde von allen anwesenden Führungskräften der Bereitschaftspolizei und des LFA BP getragen und unterstützt. Eine solche Regelung führt zu einer (breiten) Zustimmung bei der BP und einer gleichen Auslegung und Anwendung an den BP-Standorten. Daneben wird hiermit der extremen Einsatzbelastung der Kollegen/Innen der Bereitschaftspolizei Rechnung getragen!“

Aktuelle werden mit dem Einsatzreferat konstruktive Gespräche geführt. Aus Sicht der GdP sind erste positive Tendenzen zu erkennen. Über die Ergebnisse werden wir weiter berichten.




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