Beförderungen 2020: "Die Quoten gehalten und das Budget angehoben!"
Quoten A10 / A11 wie im Vorjahr Funktionsbindungen und Stellen A12 / A13 zugewiesen
Berechnungsgrundlage ist die Zahl der potenziellen - nicht der tatsächlichen – Bewerber*innen.
Laut Bekanntgabe des MdI gelten diese Quoten:
Die Quoten entsprechen denen des Vorjahres, was durchaus als Zeichen von Kontinuität gesehen wird.
Für den Haushalt 2021 muss ein höheres Budget angesetzt werden, um zukünftige Beförderungsstaus zu verhindern.
Als Anpassung an die Besoldungsentwicklung wurde das Budget auf 2.7 Mio. Euro angehoben.
Die Stellenbindungen für die Beförderungen zu A 12 und A 13 wurden den Behörden mitgeteilt. Die Stellenzuweisung ist – unter Einbeziehung der Polizeiverwaltung - zeitgleich erfolgt und liegt im Bereich der Erstzuweisungen des Vorjahres.
GdP-Vizevorsitzender Heinz Werner Gabler
"Die Budgetanpassung war dringend notwendig, um die Quoten und damit die Beförderungsstellen zu sichern. Im Haushalt 2021 müssen höhere Finanzmittel vorgesehen werden, insbesondere für Beförderungen nach A12 und A13. Der Übernahme von Führungsfunktionen muss eine Beförderung zeitnah folgen und Sachbearbeiter*innen müssen Perspektiven haben, dazu bedarf es mehr Geld. Die Polizei ist bald nicht mehr konkurrenzfähig, wenn hier nicht aufgesattelt wird."
Übersicht Stellen mit Funktionsbindungen 2020
Das Ministerium des Innern weist den rheinland-pfälzischen Polizeibehörden für die Beförderungen am 18. Mai 2020 diese Stellen zu:
Laut Bekanntgabe des MdI gelten diese Quoten:
BEFÖRDERUNGS-GRUPPEN | BEFÖRDERUNGS-QUOTE |
Regel- Bewährungsaufstieg | 100 % |
erweiterter Bewährungsaufstieg | 100 % |
nach A 10, FH / ASA | 31 % |
nach A 10 Bewährungsaufstieg | 21 % |
nach A 11 FH / ASA | 31 % |
nach A 11 Bewährungsaufstieg | 21 % |
Die Quoten entsprechen denen des Vorjahres, was durchaus als Zeichen von Kontinuität gesehen wird.
Für den Haushalt 2021 muss ein höheres Budget angesetzt werden, um zukünftige Beförderungsstaus zu verhindern.
Als Anpassung an die Besoldungsentwicklung wurde das Budget auf 2.7 Mio. Euro angehoben.
Die Stellenbindungen für die Beförderungen zu A 12 und A 13 wurden den Behörden mitgeteilt. Die Stellenzuweisung ist – unter Einbeziehung der Polizeiverwaltung - zeitgleich erfolgt und liegt im Bereich der Erstzuweisungen des Vorjahres.
GdP-Vizevorsitzender Heinz Werner Gabler
"Die Budgetanpassung war dringend notwendig, um die Quoten und damit die Beförderungsstellen zu sichern. Im Haushalt 2021 müssen höhere Finanzmittel vorgesehen werden, insbesondere für Beförderungen nach A12 und A13. Der Übernahme von Führungsfunktionen muss eine Beförderung zeitnah folgen und Sachbearbeiter*innen müssen Perspektiven haben, dazu bedarf es mehr Geld. Die Polizei ist bald nicht mehr konkurrenzfähig, wenn hier nicht aufgesattelt wird."
Übersicht Stellen mit Funktionsbindungen 2020
Das Ministerium des Innern weist den rheinland-pfälzischen Polizeibehörden für die Beförderungen am 18. Mai 2020 diese Stellen zu:
Beförderung nach | A 12 | A 13 |
PP Koblenz | 18 + 1 V | 9 |
PP Mainz | 14 | 4 + 1 V |
PP Rheinpfalz | 16 + 1 V | 5 + 1 V |
PP Westpfalz | 11 | 5 |
PP Trier | 13 | 5 + 1 V |
PP ELT | 9 | 4 + 1 V |
Landeskriminalamt | 11 | 2 |
Hochschule der Polizei | 4 | 2 |
insgesamt: | 96 + 2 V | 35 + 4 V |