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Mitgliederbrief zum "Sachstand des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin", zu "Rassismusvorwürfen" und zu dem sog. "Racial Profiling"

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

die aktuellen Diskussionen um die „Rassismusvorwürfe in der Polizei“ und dem Vorwurf des „Racial Profiling“ in der Polizei reißen nicht ab.

Es sind jetzt seit dem letzten Mitgliederbrief wieder einige Wochen vergangen und es vergeht kein Tag, an dem zu diesem Thema nicht wieder irgendetwas Neues „medial hochkocht“.

Aus diesem Grund wollen wir euch mit diesem Mitgliederbrief Informationen und aktuelle Sachstände zu folgenden Themen geben:

1) Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin - Bewertung der GdP Rheinland-Pfalz

2) "Rassismusvorwürfe", "Racial Profiling" und Polizeigewalt - Bewertung der GdP Rheinland-Pfalz

3) Gesamtbewertung der GdP Rheinland-Pfalz zu der aktuellen Lage

Während der akuten Phase der Bewältigung der Corona-Pandemie war es selbstverständlich und klar, wie systemrelevant die Polizei ist. Ihr habt mit eurem besonnen polizeilichen Einschreiten ein Vertrauen in die staatlichen Institutionen geschaffen, welches seinesgleichen sucht. Früh war uns klar, dass die Auswirkungen der Corona – Pandemie schnell wirtschaftliche Auswirkungen haben werden und dass Menschen noch mehr in finanzielle Krisen abstürzen und ihre Existenz bedroht ist oder sogar gänzlich verloren geht. Dass dies auch Auswirkungen auf das Klima in unserer Gesellschaft haben wird, war vielen von uns auch klar. Ihr habt dies mit zunehmender Dauer bereits während der Lockdown-Phase „zu spüren bekommen.“

1) Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin - Bewertung der GdP Rheinland-Pfalz

Im Mitgliederbrief vom 23. Juni 2020 (1) habe ich euch mitgeteilt, dass wir den Minister aufgefordert haben, keine Kräfte mehr nach Berlin zu entsenden. Zudem hatte ich den Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grüne des Innenausschusses eine Mail mit unserer Haltung zu dieser Thematik in Vorbereitung auf die Sitzung übersandt.
Die Sitzung des Innenausschusses fand als Videokonferenz statt und war öffentlich. Meine Mail hat – zumindest in dieser Sitzung – eine Solidaritätsbekundung der Abgeordneten der Polizei gegenüber ausgelöst.

Zu den beiden zentralen Fragen:
    1) Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Einsatzkräfte aus Rheinland-Pfalz?
    2) Werden auch weiterhin Kräfte nach Berlin entsandt?
    hat Staatssekretärin Nicole Steingaß Stellung bezogen und mit Schreiben vom 24. Juni 2020 hat der Minister der GdP geantwortet.

    Die wesentlichen Aussagen möchte ich euch zusammenfassen:

    Zu 1)
    Frau Steingaß bezog sich zunächst auf den Brief des Berliner Innensenators. Demnach sei eine Haftung auswärtiger Polizeidienstkräfte oder der Entsendeländer auf der Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes nicht vorgesehen. Vielmehr bliebe es bei der üblichen polizeirechtlichen Zurechnungsregelung für Maßnahmen und Amtshandlungen von Polizeibeamtinnen und –beamten anderer Bundesländer und des Bundes. Diese sich aus dem Polizeirecht ergebende Regelung hätte bereits vor dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz bestanden und gelte auch weiterhin. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche von etwaigen Betroffenen polizeilicher Maßnahmen könnten somit ausschließlich gegen das Land Berlin gerichtet werden.
    Ob dem Land Berlin gegenüber Rheinland-Pfalz ein Ausgleichsanspruch zusteht, falls Berlin im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet, regele sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Amtshilfe, die sich ebenfalls durch das neue Berliner Gesetz nicht verändern würden. Demnach hafte das entsendende Land grundsätzlich für schuldhaftes Verhalten seiner Polizeikräfte.
    In der Vergangenheit habe es in keinem Fall finanzielle Ausgleichsforderungen durch das Land Berlin gegenüber Rheinland-Pfalz gegeben.

    Zu 2)
    Es gelte unter den Bundesländern das Solidaritätsprinzip, wonach eine gegenseitige polizeiliche Unterstützung in Großeinsätzen erfolge. Grundlage dafür sei ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei.
    Demnach habe das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 in sieben Fällen, im Jahr 2018 in fünf Fällen und im Jahr 2019 in fünf Fällen das Land Berlin unterstützt. In keinem Fall sei es zu Vorwürfen wegen diskriminierenden Verhaltens gekommen. Vor diesem Hintergrund gäbe es keinen Grund, Unterstützungsersuchen aus Berlin generell abzulehnen. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf Bund-Länder-Kooperation und damit auf die Innere Sicherheit insgesamt.

    Staatssekretärin Steingaß äußerte darüber hinaus dem Innenausschuss gegenüber (s. Sprechvermerk vom 25. Juni 2020; Vorlage 17/6792):
    „Daher besteht ein sehr hohes Maß an Rechtsschutz in Rheinland-Pfalz. Aus diesem Grund halte ich eine entsprechende Regelung in RLP nicht für erforderlich. […] Die Polizei in unserem Land genießt zurecht hohes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Landesregierung. Dies liegt auch daran, dass etwaiges Fehlverhalten konsequent aufgeklärt und geahndet wird. Dies belegen auch regelmäßig die Berichte der Landespolizeibeauftragten. Ein Fehlverhalten Einzelner sei nie ganz auszuschließen. Auch in der rheinland-pfälzischen Polizei nicht. Daher haben wir die notwendigen Strukturen und Verfahren, um solche Ereignisse aufzuklären und Verstöße zu ahnden. Ein Generalverdacht gegenüber der rheinland-pfälzischen Polizei ist hingegen völlig unangebracht.“

    Minister Lewentz in seinem Schreiben an die GdP:
    „Für unsere in Berlin eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird sich an den bereits für sie geltenden gesetzlichen Regelungen somit nichts ändern. […] Seien Sie versichert, dass wir die Entwicklungen in Berlin beobachten und selbstverständlich jedes Ersuchen individuell prüfen werden.

    Bewertung der GdP Rheinland-Pfalz: Wir sind aus rheinland-pfälzischer Sicht beruhigt; zufrieden sind wir aus Solidaritätsgründen mit unseren Berliner Kolleginnen und Kollegen jedoch nicht.


    2) "Rassismusvorwürfe", "Racial Profiling" und Polizeigewalt - Bewertung der GdP Rheinland-Pfalz

    Mit ihrer Äußerung, dass es auch bei deutschen Sicherheitskräften latenten Rassismus gebe, hat die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken eine heftige Debatte in der Gesellschaft – insbesondere in den Sozialen Medien - ausgelöst. Auch dies hatten wir im letzten Mitgliederbrief (2) umfassend dargestellt. Hierzu haben wir in unserer Pressemeldung vom 09. Juni 2020 (3) deutlich Stellung bezogen.

    Mit unserer Sorge, dass solche pauschalen Aussagen der Polizei die Arbeit erschweren, haben wir scheinbar richtig gelegen, wie der jüngste Vorfall in Bitburg von vor ca. zwei Wochen belegt.
    In dieser Situation hat ein nach unserem Kenntnisstand zufällig vorbei fahrender Passant eine polizeiliche Maßnahme beobachtet. Dabei hat er wahrgenommen, dass die Kollegen einen augenscheinlich älteren Mann festgenommen haben. Dies hat ihn wohl dazu veranlasst, dem Mann zur Hilfe zu eilen. Mit diesem Verhalten unterstellt er, dass die Festnahme möglicherweise nicht rechtmäßig war und damit dokumentiert er sein grundsätzliches Misstrauen gegenüber polizeilichen Handelns.

    Seit wenigen Tagen wird wieder sehr heftig über Racial Profiling und die Notwendigkeit einer Studie hierüber diskutiert.

    Zum Hintergrund:
    In ihrem aktuellen Bericht, der bereits am 17. März 2020 auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht wurde, stellt die Europäische Kommission für Rassismus und Toleranz (4) dar, wie sie Deutschland betrachtet. Von 15 Handlungsempfehlungen gegen „Alltagsrassismus“ werden zwei als besonders dringlich angesehen. In einer dieser dringlichen Handlungsempfehlungen wird gefordert, eine Studie über Racial Profiling durch die Polizei in Bund und Ländern in Auftrag zu geben. Die Europäische Kommission für Rassismus und Intoleranz konstatiert „starke Indizien für das Vorhandensein von ausgeprägtem Racial Profiling“ in der Arbeit der Polizeibehörden.

    Wir haben uns den Bericht angesehen und fühlen uns an die Studie zur Polizeigewalt von Prof. Dr. Singelnstein erinnert. In dem Bericht heißt es:
    „Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 erklärten 34% der Befragten schwarzafrikanischer Abstammung, sie seien in den fünf Jahren vor der Umfrage von der Polizei angehalten worden, und 14% glaubten, dies sei aufgrund ihres Status als Migrant oder ethnischen Abstammung geschehen.“

    Sowohl dem Zwischenbericht der Studie von Prof. Dr. Singelnstein zu Polizeigewalt als auch dem Bericht der Europäischen Kommission für Rassismus und Intoleranz ist gemein, dass sie die Polizei in Deutschland betrachten und dass sie Betroffene nach ihren „subjektiven Einstellungen und Erfahrungen“ fragen und nicht danach, ob die Polizei eine Rechtsgrundlage für eine Kontrollmaßnahme hatte oder nicht.
    Um den richtigen Kontext zu finden, muss man jedoch den Staat und seine Strukturen kennen und dazu gehört es auch, die Polizei zu kennen.

    Bewertung der GdP Rheinland-Pfalz: Die deutlichste Schwachstelle ist aus unserer Sicht, dass Rheinland-Pfalz sich nicht mit anderen Bundesländern vergleichen lässt. So, wie sich alle Bundeländer nicht unmittelbar vergleichen lassen.


    3) Gesamtbewertung der GdP Rheinland-Pfalz zu der aktuellen Lage
      Für die einen ein Déjà-vu für die anderen unerträglich?

      Liebe Kolleginnen,
      liebe Kollegen,

      lasst euch von den aktuellen Entwicklungen und Diskussionen nicht verunsichern. Wir sind eine sehr gut ausgebildete Polizei, welche mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.

      Die Lebensälteren unter euch werden sich an eine ähnliche Diskussion in der Mitte der 90-er Jahre erinnern. Damals wurden durch Amnesty International Vorwürfe gegen die Polizei erhoben, sie sei „strukturell menschen- und fremdenfeindlich“. Es hat daraufhin eine Studie „Polizei und Fremde“ im Auftrag der Innenministerkonferenz gegeben. Prof. Dr. Eckert von der Uni Trier hat mit anderen Wissenschaftlern eine qualitative Herangehensweise gewählt und 115 Polizeibeamtinnen und – beamte aus unterschiedlichen Bundesländern umfassend befragt. Rheinland-Pfalz war damals auch an den Erhebungen beteiligt. Die Ergebnisse wurden im Februar 1996 der Öffentlichkeit vorgestellt.

      Grob zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die Studie den Beleg dafür geliefert hat, dass Fremdenfeindlichkeit in der Polizei kein systematisches Verhaltensmuster war. Bei einer steigenden Zahl von Einzelfällen konnte festgestellt werden, dass Ursachen für fremdenfeindliche „Übergriffe“ Überlastung, Stress und Frust der Kolleginnen und Kollegen waren. Ein paar Zitate aus Pressemeldungen, welche wir für euch recherchiert haben: „Die Studie hat erhebliche Kommunikationsmängel bei der Polizei aufgedeckt.“; Die Beamten fühlen sich verheizt, von Politik und Justiz alleine gelassen.“; „Die gegenwärtige Dauerbelastung durch Überstunden können zu Frust und zu ausländerfeindlichen Äußerungen führen.“

      Den Ausführungen des damaligen aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesvorsitzenden der GdP, Hermann Lutz, ist aus meiner Sicht nichts hinzufügen (Auszug der Pressemeldung vom 5. Februar 1996):
      „Die Studie stellt fest, daß nicht „die Ausländer“ den Polizeibeamten Probleme bereiten, sondern Konfliktfelder unter Asylbewerbern und Aussiedlern, eingewanderten Kriminellen aus Ost- und Südosteuropa und bestimmten Ländern Afrikas. Als alarmierend bezeichnet es die Gewerkschaft der Polizei, daß nach den Ergebnissen der Studie auch Jugendliche der zweiten und dritten Einwanderergeneration ein zunehmend großes Konfliktpotential bildeten. Lutz: „Hier zeigt sich ganz deutlich, daß Integrationsbemühungen von beiden Seiten ernst genommen werden müssen. Hier sind auch die Organisationen der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Wohnbevölkerung gefordert.“ Die von den in der Studie befragten Polizeibeamten geforderten, politischen, gesetzgeberischen und behördlichen Maßnahmen unterstreicht die Gewerkschaft der Polizei als längst überfällig. Eine bessere Kooperation der Behörden, die Einrichtung von Feierabend- bzw. Wochenend-Bereitschaftsdiensten von Ausländerbehörden, Ordnungsämtern, sozialen Diensten und Vollzugsanstalten könnten, so Lutz „den Zünder der Zeitbombe entschärfen.“
      Im Nachgang zu der genannten Studie hat die Polizei Rheinland-Pfalz seit 1996 insbesondere folgende Maßnahmen getroffen:

      1) Einführung der Zweigeteilten Laufbahn und Etablierung eines dreijährigen Hochschulstudiums als Standard-Ausbildung für alle Polizistinnen und Polizisten.

      2) Einrichtung der Kommissionen „Innere Führung“.

      3) Einstellung von Sozialen Ansprechpartnern in der Polizei.

      4) Einführung von Kriseninterventionsteams.

      5) Etablierung von Verhaltens-, Stress-, Kommunikations- und Konflikttrainings in Studium und Fortbildung.

      6) Integration der Vermittlung und das Training von Interkultureller Kompetenz als Kernthema in Studium und Fortbildung.

      7) Ständiges Bemühen um die Einstellung von Frauen, der Anteil der Anwärterinnen liegt derzeit bei ca. 30%.

      8) Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern mit Migrationshintergrund.

      9) Einführung der Höheren Berufsfachschule „Verwaltung und Polizei“, um auch „Mittelgereiften“ den Einstieg in den Beruf „Polizistin oder Polizist“ zu ermöglichen.

      10) Interkulturelle Dialoge mit Menschen mit Migrationshintergrund.

      11) Schaffung einer unabhängigen Polizeibeauftragten, die dem Parlament zugeordnet ist.

      Ich finde, dass uns das in Rheinland-Pfalz sehr selbstbewusst machen kann und darf.

      Festhalten muss man aber auch, dass bei der Umsetzung der einzelnen Instrumente Defizite feststellbar sind. So muss der Umfang der sozialen Betreuung deutlich ausgeweitet werden. Unsere sozialen Ansprechpartnerinnen und –partner laufen sprichwörtlich „auf dem Zahnfleisch“. Supervision hat immer noch keinen institutionellen Einzug in unsere Organisation genommen. Dabei wäre sie in hoch belastenden Bereichen dringend erforderlich, aber auch in allen anderen Bereichen zwingend notwendig.
      Auch die von Hermann Lutz angesprochene Verantwortlichkeit der Ordnungsämter, Ausländerbehörden, der Sozialen Dienste etc. pp. erfüllt auch heute noch nicht die qualitativen und quantitativen Anforderungen, die erforderlich wären.

      Es könnte folgendes Zwischenfazit gezogen werden:
      Es wurde in der Polizei Rheinland-Pfalz in den letzten 25 Jahren viel im Bereich der Inneren Führung getan. Es wird auch aktuell in der Verantwortung von Inspekteur Jürgen Schmitt viel getan. Es wurde aber mit Sicherheit auch noch nicht alles getan, was getan werden kann und muss.
      Es ist auch politische Rückendeckung gefordert, wenn es darum geht, für die eine oder andere Aktivität die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
      Insofern: die zuvor genannten Maßnahmen müssen auf den Prüfstand und ggf. weiterentwickelt oder noch mehr mit Leben gefüllt werden.

      Sofern also eine Studie zu Racial Profiling (5) dazu dienen soll, Rassismus in der Polizei zu überprüfen, so lehnt die GdP Rheinland-Pfalz diese ab, weil wir sie nicht brauchen.

      Sollte es jedoch darum gehen, den Menschen zu belegen, dass wir eine bürgernahe, offene und vielfältige Polizei sind und Schwachstellen aufzudecken, so sehen wir einer Studie gelassen und gespannt entgegen.

      Die aktuellen Diskussionen sind meiner Auffassung nach aber auch gefährlich, weil sie von der Grundproblematik, dem Alltagsrassismus in unserer Gesellschaft, ablenken und weil sie geeignet sind, mit dem Vertrauen der Menschen in die Polizei – in uns – zu spielen. Das muss aufhören.

      Stellvertretend für nahezu 10.000 Mitglieder in Rheinland-Pfalz - vielleicht aber auch darüber hinaus - erhebe ich folgende Forderung an die Politik:

      „Es läuft seit Jahren „etwas im Umgang“ mit uns falsch. Es ist etwas ins Ungleichgewicht geraten. Die Polizei steht zunehmend im Spannungsfeld zwischen Politik und Gesellschaft. Das kann und darf nicht sein. Es sind Polizistinnen und Polizisten, die dann einschreiten, wenn alle Maßnahmen der sozialen Kontrolle und Prävention ausgeschöpft sind.
      Machen Sie bei dieser Polarisierungswut, die auf unserem Rücken ausgetragen wird, nicht mit. Ihre Polizei in Rheinland-Pfalz ist eine Polizei, auf die man stolz sein und der man vertrauen kann. Das haben Sie gerade zu Beginn der Corona-Pandemie immer wieder bekräftigt; füllen Sie es auch mit Leben. Hören Sie bei uns und unseren Kolleginnen und Kollegen nach, was und wo die Probleme in und auch am Rande der Gesellschaft sind. Wir erleben es alltäglich und geben gerne Auskunft.
      Es gibt viel zu tun. Packen Sie es an und seien Sie mit Ihrer politischen Arbeit bei den Menschen, die nicht unbedingt die lauteste Stimme erheben; die Sie aber brauchen!“

      Liebe Kolleginnen,
      liebe Kollegen,

      meine Botschaft an euch: Seid selbstbewusst und lasst euch nicht verunsichern – wir haben nichts zu verheimlichen. Wir sind bunt, wir sind vielfältig, wir sind offen und wir sind bürgernah.

      Bleibt gesund.

      Mit kollegialen Grüßen


      Sabrina Kunz
      Landesvorsitzende

      Den vollständigen Mitgliederbrief findet ihr HIER zum Ausdrucken.