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Sachstand zur Prozessvereinbarung

Weiterentwicklung der Entgeltordnung TV-L

Mainz.

In der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017 ist mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) eine Vereinbarung getroffen worden, über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder nach Abschluss der Tarifrunde zu verhandeln. Unter anderem geht es auch um die Frage der stufengleichen Höhergruppierung und der Entzerrung der Entgeltgruppe 9 (kleine EG 9/große EG 9).

Grundlage der Verhandlungen sind die Eingruppierungsvorschriften des TV-L und die Tätigkeitsmerkmale der Anlage A zum TV-L (Entgeltordnung der Länder). Bei den Verhandlungen sollen allgemeine berufliche und tarifliche Entwicklungen, die nicht in die Entgeltordnung von 2012 eingeflossen und seitdem eingetreten sind, einbezogen werden (z.B. IT-Bereich). In gemeinsamen Arbeitsgruppen erfolgt eine Durchsicht und Analyse aller vorhandenen Eingruppierungsmerkmale mit dem Ziel der Feststellung ihrer weiteren Relevanz (Beibehaltung, Streichung, Aktualisierung oder Ergänzung). Es wird eine Steuerungsgruppe auf Spitzenebene gebildet. Ihr gehören unter Einbeziehung der Vorsitzenden zu gleichen Teilen Vertreterinnen und Vertreter der TdL und der Gewerkschaften an. Sie soll die Arbeitsschritte koordinieren, den erreichten Verhandlungsstand bewerten, offene Fragen klären und weitere Verhandlungsschritte festlegen. Die Verhandlungen haben im Juli 2017 begonnen und sollen im Jahr 2018 abgeschlossen sein, damit in der Tarifrunde 2019 über die Inkraftsetzung der geeinten Änderungen entschieden werden kann.

Die GdP ist in der Arbeitsgruppe für die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten (Teil III Abschnitt 3.6 der Entgeltordnung – Polizeiverwaltung) vertreten.

Die Arbeitsgruppe 3 der GdP-Bundestarifkommission hat sich im Dezember insbesondere mit den Tätigkeitsmerkmalen auseinandergesetzt, die die Polizeibeschäftigten betreffen und Vorschläge für die weiteren Verhandlungen erarbeitet. Ende Januar findet eine weitere Sitzung auf der Arbeitsgruppenebene statt, an der für die GdP unter anderem René Klemmer, Vorsitzender des Fachausschusses Tarif und Mitglied der Bundestarifkommission, teilnehmen wird.

Margarethe Relet und René Klemmer: "Die Weiterentwicklung der Entgeltordnung ist eine zentrale Forderung der Gewerkschaften und muss zu guten Ergebnissen führen. Derzeit sind die Beschäftigten der Länder im Gegensatz zu den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen benachteiligt. Um Abwanderungen unserer Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden, muss die Entgeltordnung der Länder angepasst werden. Ansonsten dürfen sich die Länder nicht wundern, wenn sie als Arbeitgeber, insbesondere was Fachkräfte angeht, nicht „die erste Wahl“ sind.“


GdP – die Gewerkschaft für Tarifthemen