Zum Inhalt wechseln

Zivilrechtliche Ansprüche

Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche funktioniert so:

Wurdet ihr im Dienst durch einen Dritten verletzt oder beleidigt und wollt ein entsprechendes Schmerzensgeld erwirken, könnt Ihr Euch mit einem Rechtsschutzantrag und der entsprechenden Sachverhaltsschilderung an
uns wenden.
Auf Euren Wunsch übernimmt die GdP Geschäftsstelle die Geltendmachung Eurer zivilrechtlichen
Ansprüche in einem „Rundum-Paket“.

So gehen wir vor:

  1. Wir bewerten das Geschehen anhand der eingereichten Unterlagen und legen in Abstimmung mit Euch eine angemessene Schmerzensgeldforderung fest.
  2. Daraufhin schreiben wir den Schädiger an und fordern ihn zur Zahlung unter entsprechender Fristsetzung auf. Im Idealfall zahlt er dieses direkt auf ein Konto der GdP, und wir können es an Euch weiterleiten.
  3. War die Vollstreckung nicht erfolgreich, beantragen wir für Euch die Erfüllungsübernahme des Landes nach § 71 a LBG.

Grundsätzlich müsst Ihr Euch nach Antragstellung und Abgabe aller erforderlichen Unterlagen nicht weiter mit der Sache beschäftigen, wir übernehmen alles für Euch!

Tipp:

In einem kurzen Telefonat mit der Geschäftsstelle kann abgeklärt werden, ob für eine Verletzung oder eine Beleidigung nach dem Gesetz und der ständigen Rechtsprechung hierzu ein Schmerzensgeld in Betracht kommt oder nicht, so dass kein unnötiger Aufwand betrieben werden muss.