Zum Inhalt wechseln

GdP fordert: Polizeizulage jetzt deutlich anheben und Ruhegehaltsfähigkeit wieder einführen!

Mainz.

Der Bund macht es vor! Nach der Erhöhung der Polizeizulage in zwei Schritten auf 228€ sieht der aktuellste Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat vor, die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben einzuführen. Als Begründung dient dort die zunehmende Gewalt, die denen entgegenschlägt, „die von Amts wegen mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beauftragt sind. (…) „Die damit verbundenen Belastungen wirken vielmehr auf die Zeit nach Beendigung des aktiven Dienstes nach (…)“.


Diese Erkenntnis muss auch in Rheinland-Pfalz endlich Anerkennung finden und zu wertschätzenden Schlussfolgerungen führen. Auch in Rheinland-Pfalz nehmen die in der G2P-Datei erfassten Delikte gegen unsere Kolleginnen und Kollegen zu.

Auf der Rede zum 1. Mai in Speyer hat Sabrina Kunz dies zum Ausdruck gebracht: „Wir sind als Polizei rund um die Uhr und vor allem nachts dort, wo sich der gesellschaftliche Bodensatz abspielt. Wir erleben im Dienst Dinge, von denen viele Menschen glauben, dass es sie doch gar nicht geben kann.“ Ihr klarer Appell an Vertreterinnen und Vertreter der Politik in Speyer: "Polizistinnen und Polizisten erleben in einem Dienstjahr so viele belastende Dinge, wie andere Menschen in ihrem ganzen Leben nicht. Wenn Sie das auf 40 Dienstjahre hochrechnen, muss Ihnen klar werden, was wir meinen. Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass dies anerkannt wird, die Polizeizulage deutlich angehoben und vor allem, dass diese ruhegehaltsfähig wird."

Auch in Mainz erhob Steffi Loth die Forderung nach der finanziellen Wertschätzung für die Belastung. Beide erhielten viel Zuspruch in Gesprächen hiernach, nicht nur von Kolleginnen und Kollegen.

Die Politik muss hier endlich die eingeschlagene Richtung des Sparens und Konsolidierens auch auf dem Rücken der Landesbeamtinnen und Landesbeamten ändern. Die Belastungen sind anders als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und nicht alle Landesbeamtinnen und Landesbeamten sind gleich. Deshalb braucht es eine Differenzierung in den verschiedenen Sparten und Berufsgruppen.

Aus diesem Grund fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wiederholt die Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Polizei.

Damit unsere Kolleginnen und Kollegen endlich die Wertschätzung erhalten, die sie schon seit Jahren verdient haben.

Der Landesvorstand