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Tarifübernahme

Entwurf mit (Gesetzes-)Lücken

Dresden.

Zeit- und Systemgleiche Übertragung auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger besprochen

Wie bereits berichtet, fand zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen am 19. Januar 2024 ein sehr konstruktives Gespräch mit dem Finanzminister Hartmut Vorjohann statt. Das vorläufige Ergebnis, welches im Gesetzesentwurf festgehalten ist sieht folgende Eckpunkte vor:

Inflationsausgleich:
Zunächst sollen bis Oktober 2024 ebenfalls steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet werden. Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 € für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 € von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden. Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.

Fälligkeit:
Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar, spätestens Ende März gezahlt und Ende März beginnt die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar.

Lineare Erhöhungen:
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.

Weitere Inhalte:
Auch sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten. Nähere Informationen folgen, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.

Wie geht es weiter:
Nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfes seitens des Finanzministeriums, haben wir uns innerhalb der GdP über die Inhalte verständigt. Im Gegensatz anderer Gewerkschaften, sind wir mit dem derzeitigen Entwurf nicht zufrieden und haben dem Finanzminister aufgefordert nachzubessern und haben ihm dazu Vorschläge gemacht. Worin sehen wir die größten Probleme:

- im Entwurf fehlt uns die Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation für das Jahr 2023
- die Inflationsausgleichprämie für die Herstellung der verfassungskonformen Alimentation im Jahr 2024 anzuführen ist für unser Verständnis kein geeignetes Mittel
- Wir fordern eine sofortige Auszahlung der Prämie
- die Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200,-€ in eine lineare Erhöhung umzuwandeln, ist im Zuge des Bundesverfassungsgerichtes richtig. Allerdings sollte die Bemessungsgrundlage eine andere sein. Mit 4,76% bekommt erst der Beamte mit einem Amt in der A12 die veranschlagten 200,-€. Der Polizeimeister bekommt so lediglich ca. 120,-€ statt 200,-€; der Leitende Polizeidirektor knapp 400,-€… ist das Gerechtigkeit?

Gerade die unteren Ämter, nämlich die, die unsere Polizei tragen und die Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen gehen so mit deutlich weniger nach Hause. Das ist alles andere als "Systemgerecht"! Die im Tarifergebnis verankerte Erhöhung von Mindestens 340,-€ insgesamt wird so für die Meisten nicht erreicht.

Wir haben uns einmal die Mühe gemacht und die Zahlen für euch in einer Tabelle erfasst, was dieser Vorschlag für jeden Einzelnen bedeutet.

Während andere diesen Vorschlag vorzeitig akzeptieren und damit kapitulieren, versucht die GdP noch hinter den Kulissen zu kämpfen.
Eine starke Gewerkschaft tut genau das für Ihre Mitglieder. Wir werden alles versuchen, um weitere Verbesserungen zu erwirken und dieses Ergebnis so nicht stehen zu lassen.


GdP - wir für euch!
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