Geschäftsführender Landesbezirksvorstand
Der geschäftsführende Landesbezirksvorstand führt die Geschäfte und nimmt die Aufgaben wahr, welche vom Landesdelegiertentag oder vom Landesbezirksvorstand übertragenen werden.
Der geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GLBV) besteht aus:
a) dem / der Vorsitzenden
b) den drei stellvertretenden Vorsitzenden, davon einem/er Tarifbeschäftigten
c) dem für Finanzen verantwortlichen Mitglied (Landeskassierer/in) und einem/r Stellvertreter/in
d) dem für die Protokollführung zuständigen Mitglied (Schriftführer/in) und einem/r Stellvertreter/in
e) der Vorsitzenden der Frauengruppe
Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsbereiche werden durch die Geschäftsordnung des geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes geregelt. Die Mitglieder nach den Buchstaben a), c) und d) bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
GLBV-Mitglieder haben das Recht, an allen Sitzungen von GdP-Landesgremien teilzunehmen.
b) den drei stellvertretenden Vorsitzenden, davon einem/er Tarifbeschäftigten
c) dem für Finanzen verantwortlichen Mitglied (Landeskassierer/in) und einem/r Stellvertreter/in
d) dem für die Protokollführung zuständigen Mitglied (Schriftführer/in) und einem/r Stellvertreter/in
e) der Vorsitzenden der Frauengruppe
Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsbereiche werden durch die Geschäftsordnung des geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes geregelt. Die Mitglieder nach den Buchstaben a), c) und d) bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
GLBV-Mitglieder haben das Recht, an allen Sitzungen von GdP-Landesgremien teilzunehmen.