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Fürsorgepflicht ernstnehmen – Fehlbetankungsschutz einbauen

Immer wieder kommt es zur Fehlbetankung von Diesel-Dienstfahrzeugen, wenn KollegInnen fahrlässig Benzin einfüllen. Dies hat dann meist hohe Kosten zur Folge, die die Dienststelle den Verursachern in Rechnung stellt. Wenn dann nicht die GdP-geführten Personalräte bis zur Einigungsstelle für die Betroffenen gegen die Inregressnahme kämpfen oder man keine gute Regressversicherung hat, sind einige tausend Euro fällig. Die […]

Foto_4_2Immer wieder kommt es zur Fehlbetankung von Diesel-Dienstfahrzeugen, wenn KollegInnen fahrlässig Benzin einfüllen. Dies hat dann meist hohe Kosten zur Folge, die die Dienststelle den Verursachern in Rechnung stellt. Wenn dann nicht die GdP-geführten Personalräte bis zur Einigungsstelle für die Betroffenen gegen die Inregressnahme kämpfen oder man keine gute Regressversicherung hat, sind einige tausend Euro fällig.

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hat inzwischen mehrfach mit dem Bundespolizeipräsidium dieses Thema diskutiert und zum Schutz der KollegInnen im Rahmen der Fürsorgepflicht verschiedene Vorsorgemassnahmen gefordert. Einfachste Massnahme wäre die Ausstattung der Diesel-Dienstfahrzeuge mit Warnaufklebern “Nur Diesel tanken” auf dem Armaturenbrett und der Tankklappe. Alle Mietwagenfirmen rüsten ihre Dieselfahrzeuge entsprechend aus. Trotz Zusage des BPOLP ist diese Massnahme bisher jedoch noch nicht flächendeckend umgesetzt worden.

Verhindern könnte man eine Falschbetankung jedoch auf jeden Fall durch den Einbau eines Fehlbetankungsschutzes. Ein solcher Einbau bei den vorhandenen Dienstfahrzeugen, zumindest aber die Aufnahme bei der Auschreibung aller neu zu beschaffenden Diesel-Dienstfahrzeuge hat die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei nun erneut bei der Leitung des Bundespolizeipräsidiums angeregt!

Das diese Fürsorgepflicht in diesem Fall von anderen Dienstherrn wahrgenommen wird, zeigt das Schreiben des nordrhein-westfälischen Innenministers an seinen Polizei-Hauptpersonalrat mit den entsprechenden Leistungsverzeichnissen zur Funkstreifenwagen-Beschaffung, bei denen als Pflichtkriterium “bei Fahrzeugen mit Dieselmotor der Einbau eines Tankeinfüllstutzens zur Verhinderung einer Falschbetankung mit einem Fehlbetankungsschutz” gefordert wird.

Wir hoffen, dass die für die Bundespolizei Verantwortlichen diesem guten Beispiel folgen und die GdP-Forderung zeitnah umgesetzt wird!

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