„Schmerzensgeld“ auch für Tarifbeschäftigte
GdP Berlin: Intervention zur Rettungsdienstzulage erfolgreich
„Wir danken Innensenatorin Spranger und Finanzsenator Wesener, dass sie uns hier zugehört und sich eine notwendige Zustimmung bei der TdL eingeholt haben. Die Zulage ist als vorübergehendes Schmerzensgeld für die enorme psychischen und physische Belastung im Rettungsdienst angebracht. Nachhaltig muss es darum gehen, die Belastung herunterzufahren und das geht nur mit einer umfassenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Diese sollte, egal wer in Regierungsverantwortung ist, umgehend nach den Wahlen auch weiterhin entschlossen und ohne Denkverbote in Angriff genommen werden“, so GdP-Landesvorstand und Brandoberinspektor Oliver Mertens am Freitag.