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„Schmerzensgeld“ auch für Tarifbeschäftigte

GdP Berlin: Intervention zur Rettungsdienstzulage erfolgreich

Berlin.

Die Tarifbeschäftigten im Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr erhalten nun doch die fünf Euro Zulage je Einsatz wie ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Dies gab die Senatsverwaltung für Finanzen in einer Meldung am Freitag bekannt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin hatte sich früh für eine derartige Gleichbehandlung stark gemacht und nach Bekanntgabe der Pläne für den Beamtenbereich eine entsprechende Regelung für die 120 angestellten Kräfte gefordert.

„Wir danken Innensenatorin Spranger und Finanzsenator Wesener, dass sie uns hier zugehört und sich eine notwendige Zustimmung bei der TdL eingeholt haben. Die Zulage ist als vorübergehendes Schmerzensgeld für die enorme psychischen und physische Belastung im Rettungsdienst angebracht. Nachhaltig muss es darum gehen, die Belastung herunterzufahren und das geht nur mit einer umfassenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Diese sollte, egal wer in Regierungsverantwortung ist, umgehend nach den Wahlen auch weiterhin entschlossen und ohne Denkverbote in Angriff genommen werden“, so GdP-Landesvorstand und Brandoberinspektor Oliver Mertens am Freitag.

Zulage wird bis Ende 2025 befristet - Fehlalarme zählen nicht

Gemäß der Regelung erhalten nun alle Kolleginnen und Kollegen des Rettungsdienstes der Berliner Feuerwehr eine Zulage in Höhe von fünf Euro für jede berichtspflichtige Alarmierung, wenn sie ein Rettungsmittel besetzen. Ausgeschlossen sind so genannte Fehleinsätze. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2022 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2025. „Dass bei Fehleinsätzen nicht bezahlt wird, sehen wir kritisch, weil sie genauso die Belastung steigern. Zumindest aber ist es uns gelungen, hier als Spaltung in der Kollegenschaft vorzubeugen. Jede und Jeder, die/der sich auf ein Fahrzeug der Berliner Feuerwehr setzt, um Menschen in Not zu helfen, leistet Großartiges für unsere Gesellschaft. Da darf es keine Rolle spielen, ob man verbeamtet ist oder nicht“, so Mertens abschließend.
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