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EMailNews 28/2015 - Beförderungsrichtlinien

Neue Beförderungsrichtlinien in der 3. QE ab 01.11.2015

München.

Ab 01.11.2015 wird eine Änderung der Beförderungsrichtlinien nach BefRPolVS Nr. 4.5.2 umgesetzt. D.h. die Wartezeit der Beförderung von A 9 zu A 10 wird je nach Prüfungsfünftel verkürzt (3. QE). Es gelten dann nicht mehr die generellen drei Jahre Wartezeit. Die neuen Staffelungen findet Ihr hier bei uns.

Ab 01.11. wird wie folgt gestaffelt (wie von A7 zum A8):

1/5:  24 Monate

2/5:  27 Monate

3/5:  30 Monate

4/5:  33 Monate

5/5:  36 Monate       

Diese Mini-Verkürzung kann nur ein Einstieg sein. Wir fordern als GdP Bayern nach wie vor A 10 als Einstiegsamt für die 3. QE.

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